Was heißt 'sittlich verpflichtet'?
Von: , Frage gestellt am Di, 12. Sep 2000
Ich wohne seit 3 Jahren mit meiner Freundin zusammen. Da ich nun bald im öffentlichen Dienst beschäftigt werde, habe ich angegeben, eine Person in meiner Wohnung aufgenommen zu haben und ihr Unterhalt zu gewähren, was ja auch stimmt.
Nun muss ich aber diese Unterhaltsgewährung begründen. Da eine gesetzliche Verpflichtung nicht besteht, kommt nur eine "sittliche Verpflichtung" in Frage (so heißt es jedenfalls in dem Formblatt). Was ist das und wie ist das zu begründen?
Noch zur Info: Wir sind seit sieben Jahren zusammen und sie beginnt nun ein Studium, nachdem sie drei Jahre berufstätig war.
Ich hoffe, dass mir da jemand helfen kann.
Danke,
Matthias
