Rechnungsverzug bei Subunternehmern

Hallo Zusammen!

Angenommen, ein Musiker bekommt einen Auftrag zum Spielen.
Folgende Konstellation:

Der Hauptauftraggeber A sei eine große Firma. Die gibt den Auftrag an
eine Event-Agentur B.
Diese Beauftragt 2 Musiker C, welche wiederum noch einen Musiker D
benötigen. Nun wird dieser Musiker(D) von C beauftragt.

Die Rechnung der geleisteten Arbeit soll Musiker D an C stellen.

Nun ist C nach 48 (Kalender-)Tagen der Rechnungsstellung im
Zahlungsverzug.

Was wäre nun, wenn C nicht zahlt, weil C behauptet, er habe selbst
noch keine Zahlung erhalten um daraus D zu bezahlen?
spielt das eine Rolle für D?
Könnte C so etwas behaupten, um eine Bezahlung an D zu umgehen oder
arg zu verzögern, auch wenn C selbst schon bezahlt wurde?
Könnte D dann auch an A oder B gehen?

gibt es da eindeutige Regelungen?

Gruß

T

Hallo Tiradambo

Was wäre nun, wenn C nicht zahlt, weil C behauptet, er habe
selbst noch keine Zahlung erhalten um daraus D zu bezahlen?

C hat D einen Auftrag erteilt und muss dafür gradestehen.

gibt es da eindeutige Regelungen?

Ja, Musiker haben selten Geld :wink:, da hilft nur Vorkasse.

Gruss
Heinz

gibt es da eindeutige Regelungen?

Ja, Musiker haben selten Geld :wink:, da hilft nur Vorkasse.

Ich fürchte bloß: Musiker, die auf Vorkasse bestehen,
haben bald noch weniger Geld :frowning: