Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
In Jan. 2003 wurde ein Bohrhammer gekauft für 35 €.
Die Fa. gab 3 Jahre Garantie.
In Feb. 2005 wurde die Maschine, wegen Motorschaden eingeschickt und
kostenlos repariert.
Im Juni 2006 stellte sich der gleiche Schaden ein. Die Maschine
wurde unfrei eingeschickt. Die Fa. verweigert jedoch Gewährleistung infolge Nachbesserung.
Muß Sie nicht bei Reparatur/Nachbesserung wiederum die gesetzliche
Gewährleistungsfrist von 2 Jahren beachten ?
Erfolglose Reparatur/Nachbesserung muß man die beweisen ?
Gibt es Grundsatzurteile ?
In Jan. 2003 wurde ein Bohrhammer gekauft für 35 €.
Die Fa. gab 3 Jahre Garantie.
In Feb. 2005 wurde die Maschine, wegen Motorschaden
eingeschickt und
kostenlos repariert.
Im Juni 2006 stellte sich der gleiche Schaden ein. Die
Maschine
wurde unfrei eingeschickt. Die Fa. verweigert jedoch
Gewährleistung infolge Nachbesserung.
Den Satz verstehe ich nicht. Was heißt das?
Jedenfalls scheint mir eher der Fall gegeben zu sein, dass auf Grund des Ablaufs der Garantie nicht mehr repariert wurde.
Muß Sie nicht bei Reparatur/Nachbesserung wiederum die
gesetzliche
Gewährleistungsfrist von 2 Jahren beachten ?
Erstens nein, zweitens hat das mit Gewährleistung überhaupt nichts zu tun, sondern mit Garantie.
Levay