Hallo,
wenn man Klage gegen jemanden einreichen möchte,
der einem Kind etwas androht -Telefonisch-,
wie und wo muss man was vornehmen,
dass dieser Mensch sich dem Kind und gegebenenfalls der Mutter nicht mehr nähern darf?
Danke und Grüße!
Carolin
Hallo!
dass dieser Mensch sich dem Kind und gegebenenfalls der Mutter
nicht mehr nähern darf?
http://www.gesetze-im-internet.de/gewschg/index.html
Zum Amtsgericht, dort zur Rechtsantragstelle und den Sachverhalt schildern. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wird das Gericht eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz erlassen.
Florian.