Re: Neues Auto - Gewährleistung
Hi,
Man sich sich ein neues Auto ( 3 Monate, 3000 Km) vom Händler
gekauft.
Also ein Gebrauchtfahrzeug...
Nach 7 Monaten fängt der Keilriemen an zu quitschen.
Können dem Käufer vom Händler Kosten in Rechnung gestellt
werden ?
Warum sollte der Händler für das Quitschen eine Rechnung schreiben?
Aber Du meinst wahrscheinlich, ob der Händler kostenlos reparieren muß. Dazu muß man die Frage klären, ob der nun aufgetretene Fehler schon bei der Übergabe angelegt war. Diese Frage kann eher ein KFZ-Mechaniker beantworten (Laufleistung von Keilriemen). Die Beweißlast liegt beim Käufer.
Es könnte auch eine Garantie geben. Das und deren Bedingungen sind aber frei verhandelbar, der Kunde müßte einen entsprechenden Vertrag haben.
Hat man Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug?
Dauerhaft als Ersatz für das eigene Fahrzeug oder für die Zeit der Reparatur?
als Lektüre: FAQ:1152
Gruß Stefan