Neues Auto - Gewährleistung

Von: , Frage gestellt am So, 9. Jul 2006

Hallo,

Man sich sich ein neues Auto ( 3 Monate, 3000 Km) vom Händler gekauft. Nach 7 Monaten fängt der Keilriemen an zu quitschen.

Können dem Käufer vom Händler Kosten in Rechnung gestellt werden ?
Hat man Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug?

peter peschel

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Neues Auto - Gewährleistung

    Hi, Man sich sich ein neues Auto ( 3 Monate, 3000 Km) vom Händler
    gekauft.
    Also ein Gebrauchtfahrzeug... Nach 7 Monaten fängt der Keilriemen an zu quitschen.

    Können dem Käufer vom Händler Kosten in Rechnung gestellt
    werden ?
    Warum sollte der Händler für das Quitschen eine Rechnung schreiben?
    Aber Du meinst wahrscheinlich, ob der Händler kostenlos reparieren muß. Dazu muß man die Frage klären, ob der nun aufgetretene Fehler schon bei der Übergabe angelegt war. Diese Frage kann eher ein KFZ-Mechaniker beantworten (Laufleistung von Keilriemen). Die Beweißlast liegt beim Käufer.
    Es könnte auch eine Garantie geben. Das und deren Bedingungen sind aber frei verhandelbar, der Kunde müßte einen entsprechenden Vertrag haben. Hat man Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug?
    Dauerhaft als Ersatz für das eigene Fahrzeug oder für die Zeit der Reparatur?

    als Lektüre: FAQ:1152

    Gruß Stefan

    • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
      Veto! Beweislastumkehr

      Servus, Die Beweißlast liegt beim Käufer.
      Jein.
      Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf ist die Beweislastumkehr in Kraft. D.h. der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel bei Fahrzeugübergabe nicht vorhanden war. Erst danach muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel bei Übergabe bereits vorhanden war.

      Grüße von
      Tinchen

      • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
        Re: Veto! Beweislastumkehr

        Hallo! Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf ist die
        Beweislastumkehr
        Es war doch ausdrücklich von 7 Monaten die Rede...

        Gruß,

        Florian.

        • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
          Re^2: Veto! Beweislastumkehr

          Hallo Florian, Es war doch ausdrücklich von 7 Monaten die Rede...
          Ups!
          Sorry, das hab ich überlesen.
          Nehme hiermit meine Behauptung zurück.

          Grüße von
          Tinchen

          • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
            Re^3: Veto! Beweislastumkehr

            Nehme hiermit meine Behauptung zurück.
            Schade - die war ja richtig ;-)

            Levay

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^4: Veto! Beweislastumkehr

              hallo,

              Ohh,ick werd dann mal schnell einen Termin mit der Werkstatt vereinbaren.

              Der eine Monat, na mal schauen.

              Danke schön,

              peter peschel Nehme hiermit meine Behauptung zurück.
              Schade - die war ja richtig ;-)

              Levay

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^5: Veto! Beweislastumkehr

              Der eine Monat reicht hier, damit die Beweislastumkehr NICHT mehr gilt!!!

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