Probleme mit dem Fitnessvetrag

Aufgrund einer Beitragserhöhung wollte X den Fitnessvertrag kündigen. Nach der schriftlichen Kündigung erhielt X ein Antwortschreiben, bei dem angeblich noch Nachzahlungen zu tätigen sind, die allerdings nicht vereinbart worden sind.
Am 18.06.2001 wurde der Fitnessvertrag mit Beginn am 01.07.2001 abgeschlossen. Die Laufzeit betrug 12 Monate, kündbar mit einem Monat Kündigungsfrist, wenn keine Kündigung erfolgt, dann verlängert sich der Vertrag um jeweils 6 Monate unter den selben Kündigungsbedingungen. Der monatliche Beitrag belief sich auf 89,00 DM.
Da X plötzlich arbeitslos geworden ist, wollte er diesen Vertrag kündigen. Die Leitung des Studio
bot X an den Beitrag zu halbieren, so dass es ihm finanziell möglich wäre den Vertrag fortzusetzen.
Der Beitrag wurde nun von 45, 50 auf 21, 00 Euro halbiert. Diese Vereinbarung erfolgte mündlich mit der Kondition, dass sobald X wieder eine Arbeitsstelle gefunden hat, der normale Beitrag wieder wirksam wird. X hat leider keine Beschäftigung gefunden bedingt durch die Rücken- und Kniebeschwerden. Am 05.10.2005 wurde eine auf 6 Monate befristete Stelle angenommen, die erst im März 2006 auf unbefristet umgewandelt wurde. Nun erhielt X ein Schreiben, dass das Studio bedingt durch die Inflationsrate den Beitrag um 100% anheben möchte. Diese Erhöhung tritt sehr knapp in Kraft, sodass aufgrund des Eintreffen dieses Schreibens, der Monat Kündigungsfrist nicht eingehalten werden kann.3 In dem Schreiben wird x die Möglichkeit gegeben bis zum 14.07.2006 zu widersprechen. X hat diese Möglichkeit genutzt und widersprach nun schriftlich der Erhöhung und wies darauf hin, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, deshalb war dieses Antwortschreiben auch gleichzeitig eine Kündigung des Vertrages.
Als Antwort bekam X einen mehr oder minder frechen Brief von der Leitung des Studio. Darin fordert der Leiter Herrn X dazu auf, die Differenzbeträge des Preisnachlasses mit einer Frist bis zum 21.07.2006 nach zuzahlen. Dies war allerdings NICHT vereinbart ( siehe Oben). Wenn man diese Forderungen summiert, verlangt das Studio 1102,50 Euro Nachzahlung von dem Mitglied X und zusätzlich monatlich 45,50Euro Beitrag. Die Kündigung selbst wird mehr oder weniger akzeptiert, dennoch ist es nicht ersichtlich ob nun die Kündigung bestätigt ist oder nicht. ZITAT: Gleichzeitig nehmen wir ihre Kündigung zum nächst möglichen Termin zur Kenntnis und bestätigen Ihnen Ihre Kündigung zum 14.10.2006.
Nun würde X gerne wissen, wie er sich zu verhalten hat, ob dieses Forderungen rechtlich vertretbar sind und ob ein Gang zum Anwalt notwendig ist.
Für jede Hilfe wäre X dankbar.

Ja,ja, diese Fitnessverträge - diese Art von Problemen sind leider
überhaupt nicht selten - da hilft nur eins: ab zum Arzt und attestieren
lassen, dass X nicht ins Fitnessstudio gehen darf!

Aufgrund einer Beitragserhöhung wollte X den Fitnessvertrag
kündigen.

Soweit mir bekannt (bin kein Rechtsexperte) kann Aufgrund einer Beitragserhöhung schon der Vertrag gekündigt werden.
Wie sehen die Vertragsbedingungen (AGB) aus?

Alles schriftlich fixieren oder mittels Zeugen.

X hat leider keine Beschäftigung

gefunden bedingt durch die Rücken- und Kniebeschwerden.

Ein ärztliches Attest das bestätigt das kein Fitness- und Krafttraining dauerhaft durchgeführt werden kann muss ausreichen.
Im Attest muss „dauerhaft“ stehen. Und fristlos kündigen.
Anschließend Lastschriftverfahren widerrufen. Der Betreiber muss dann von sich aus zum Anwalt gehen, und es einklagen. Der Erfolg ist aber fraglich.

Im Zweifelsfall einen Anwalt zu Rate ziehen.

PS: Habe einen ähnlichen Fall erlebt wo sich der Fitnessbetreiber weigert meine fristlose Kündigung zu bestätigen.