Garantieverlust bei Batteriewechsel?

Es geht um ein schnurloses Telefon - in einem Ladengeschäft gekauft.
In der Garantiezeit treten bald die ersten Macken auf und beim Händler reklamiert. Der verspricht das Gerät einzuschicken und ein paar Tage später kann es wieder abgeholt werden. Nach ein paar Wochen treten aber wieder Macken auf, das Gerät wird wieder zum Händler gebracht usw. Das Ganze fünf Mal.
Dem Kunden wird dies beim sechsten Mal zu bunt und verlangt ein anderes Modell in der gleichen Preisklasse oder alternativ die Rückerstattung des Kaufpreises.
Der Händler stellt ab jetzt komplett auf stur und verweigert jegliche Nachbesserung, da nicht mehr die original Batterien eingelegt waren und diese einen Kurzschluss des Geräts verursacht haben müssen.
Dass das Telefon an sich, wo die Batterien eingelegt sind, tadellos funktionierte und der defekte Anrufbeantworter reklamiert wurde, der in der Basisstation untergebracht ist(versorgt mit Netzspannung), interessiert ihn nicht.
Ist die Rückweisung der Reklamation rechtens?
Hat der Kunde noch ein Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises, da er nun schon ein Ersatzgerät gekauft(in einem anderen Laden) hat?

Der Händler stellt ab jetzt komplett auf stur und verweigert
jegliche Nachbesserung, da nicht mehr die original Batterien
eingelegt waren und diese einen Kurzschluss des Geräts
verursacht haben müssen.

Tja, Pech für den Händler, zumindest sofern es sich noch im ersten halben Jahr des Kaufs befindet, dann muss er nämlich nachweisen, dass es daran lag.

Hat der Kunde noch ein Recht auf Rückerstattung des
Kaufpreises, da er nun schon ein Ersatzgerät gekauft(in einem
anderen Laden) hat?

Ka, Rücktritt ist hier möglich, da eine Nachbesserung bereits nach dem 2. Mal (also beim dritten mal) fehlgeschlagen ist.

Gute Karten für unseren hypothetischen Kunden. :smile:

Grüße,

Anwar

Anmerkung
Hallo,

Hat der Kunde noch ein Recht auf Rückerstattung des
Kaufpreises, da er nun schon ein Ersatzgerät gekauft(in einem
anderen Laden) hat?

Ka, Rücktritt ist hier möglich, da eine Nachbesserung bereits
nach dem 2. Mal (also beim dritten mal) fehlgeschlagen ist.

Ianal.
Es ist nicht beschrieben, wann nun das Gerät gekauft wurde, wie lange es genutzt wurde und ob der Fehler zwischenzeitlich auch mal nicht bestand. Evt. ist mittlerweile die Gewährleistungsfrist abgelaufen.
Zudem ist bei Rücktritt ein Teil des Kaufpreises abzuziehen, da das Gerät ja genutzt wurde.
Gruß
loderunner

Es ist nicht beschrieben, wann nun das Gerät gekauft wurde,
wie lange es genutzt wurde und ob der Fehler zwischenzeitlich
auch mal nicht bestand. Evt. ist mittlerweile die
Gewährleistungsfrist abgelaufen.

Ich schrieb ja im anderen Absatz, auf welchen Zeitraum ich mich bezog.

Zudem ist bei Rücktritt ein Teil des Kaufpreises abzuziehen,
da das Gerät ja genutzt wurde.

Nein, das ist AFAIK nicht so. Der Kunde tritt komplett vom Vertrag zurück, da das gekaufte Gerät nicht die Erwartungen, die man (also man generell, nicht nur dieser spezielle Kunde) an so ein Gerät stellen kann, nicht erfüllt (in diesem Fall: Das es nicht dauernd kaputt geht).

Grüße,

Anwar

Hallo,

Ich schrieb ja im anderen Absatz, auf welchen Zeitraum ich
mich bezog.

Schon klar. Die Anmerkung war für den Ursprungspost gedacht.

Zudem ist bei Rücktritt ein Teil des Kaufpreises abzuziehen,
da das Gerät ja genutzt wurde.

Nein, das ist AFAIK nicht so. Der Kunde tritt komplett vom
Vertrag zurück, da das gekaufte Gerät nicht die Erwartungen,
die man (also man generell, nicht nur dieser spezielle Kunde)
an so ein Gerät stellen kann, nicht erfüllt (in diesem Fall:
Das es nicht dauernd kaputt geht).

Ich denke, wenn das Gerät zumindest eine zeitlang nutzbar war (was auch nicht so klar ist), kann man diesen Teil durchaus abziehen. Ich habe dazu §346 BGB gefunden. Aber ianal, deshalb weiß ich nicht, ob das so richtig ist.

Gruß
loderunner