Kündigung vor Arbeitsantritt - Rechtslage?

Von: , Frage gestellt am Di, 12. Sep 2000

Liebe Experten

Ich habe folgende Frage:
Wie ist die Rechtslage, wenn ich einen bereits unterschriebenen Vertrag mit einem neuen Arbeitgeber (wg. eines neuen, attraktiveren Angebotes) kündige, noch ehe ich meinen neuen Job überhaupt angetreten habe. Die Kündigungsfrist der Probezeit (4 Monate) beträgt 2 Wochen. Vertraglich ist diesbezüglich nichts geregelt.

Muss ich eine Strafe zahlen?
Ab welchem Zeitpunkt gilt meine Kündigung?
Gibt es weitere Konsequenzen?

Bin für jegliche Tips (evtl Literatur/Links) dankbar!!

Jürgen

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 25 Minuten 1 hilfreich
    Re: Kündigung vor Arbeitsantritt - Rechtslage?

    Sobald der Vertrag wirksam geworden ist, kann er in der Regel auch nach den für diesen Vertrag geltenden Regeln gekündigt werden - und zwar auch vor Arbeitsaufnahme.
    Das gilt nur dann nicht, wenn eine Kündigung vor Dienstantritt durch ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung ausgeschlossen ist. Von einem stillschweigenden Ausschluß ist allerdings nur dann auszugehen, wenn eindeutige Anhaltspunkte darauf hindeuten. Darüber hinaus kann die Kündigungsfrist so gestaltet sein, daß sie nicht bereits mit Übermittlung der Kündigung, sondern erst mit Dienstantritt zu laufen beginnt. In diesem Fall kann die Kündigung zwar vor Dienstbeginn ausgesprochen werden; wirksam wird sie allerdings erst danach.

    Ist eine Kündigung unter diesen Gesichtspunkten möglich, so muß in der Regel mit weiteren Konsequenzen nicht gerechnet werden.

    Mit freundlichen Grüßen,

    A. Tillmann

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Kündigung vor Arbeitsantritt - Rechtslage?


    Ab welchem Zeitpunkt gilt meine Kündigung?
    Gibt es weitere Konsequenzen?

    Bin für jegliche Tips (evtl Literatur/Links) dankbar!!

    Jürgen
    Hallo Jürgen, ab welchem Zeitpunkt die Kündigungfrist zu laufen beginnt, hängt davon ab, ob der Arbeitgeber auf Deine Arbeitskraft angewiesen ist. Ist er es, beginnt die Kündigungsfrist erst mit Arbeitsantritt. Ist er es nicht, kannst Du 2 Wochen vor Arbeitsanfang kündigen und brauchst nicht zur Arbeit antreten.

    • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
      Re^2: Kündigung vor Arbeitsantritt - Rechtslage?

      Was meinst du mit "angewiesen sein"? Sicher besteht Bedarf an meiner Arbeitskraft, sonst würde ich ja nicht eingestellt!

      Danke für die Infos!

      Gruss

      Jürgen [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
        Re^3: Kündigung vor Arbeitsantritt - Rechtslage?

        Was meinst du mit "angewiesen sein"? Sicher besteht Bedarf an
        meiner Arbeitskraft, sonst würde ich ja nicht eingestellt!

        Hallo Jürgen,

        angewiesen wäre der Arbeitgeber auf Deine Arbeitskraft, wenn in der Firma niemand sonst ist, der die Aufgaben, für die Du eingestellt wurdest, übernehmen kann.

        Dann ist der Arbeitgeber aufgeschmissen, wenn Du kündigst. Deshalb muß ihm die 2-wöchige Kündigungsfrist bleiben, damit er sich in der Zeit jemand neues suchen kann. Letztendlich geht es bei dieser Frage ja um Schadensersatz. Wenn jemand anders aus der Firma Deine Arbeit übernehmen kann, entsteht dem Arbeitgeber kein Schaden und wenn ihm kein Schaden entsteht, kann er auch keinen Schadensersatz fordern.
        Schönes Wochenende! Viola

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