Kündigung vor Arbeitsantritt - Rechtslage?
Von: , Frage gestellt am Di, 12. Sep 2000
Liebe Experten
Ich habe folgende Frage:
Wie ist die Rechtslage, wenn ich einen bereits unterschriebenen Vertrag mit einem neuen Arbeitgeber (wg. eines neuen, attraktiveren Angebotes) kündige, noch ehe ich meinen neuen Job überhaupt angetreten habe. Die Kündigungsfrist der Probezeit (4 Monate) beträgt 2 Wochen. Vertraglich ist diesbezüglich nichts geregelt.
Muss ich eine Strafe zahlen?
Ab welchem Zeitpunkt gilt meine Kündigung?
Gibt es weitere Konsequenzen?
Bin für jegliche Tips (evtl Literatur/Links) dankbar!!
Jürgen
