Kaufpreiserstattung durch Hersteller?

Guten Tag,

eventuell ist die Überschrift etwas unglücklich gewählt;

Von Interesse ist, inwiefern man vom Hersteller den Kaufpreis eines im Handel erworbenen Gerätes zu erstatten forden kann:

Man nehme an, ein nicht niedrigpreisiges Produkt (zum Beispiel ein TFT-Monitor) musste innerhalb der noch nicht abgelaufenen zweijährigen Gewährleistungszeit schon mehrfach ausgetauscht werden. Dies lief aber bisher direkt über den Hersteller-Service und mit dem Händler bestand seitdem kein Kontakt mehr.

Aufgrund dieser Qualitätsmängel sei abzusehen, dass das Produkt die dreijährige Herstellergarantie nicht all zu lange überstehen wird.

Zudem habe das aktuelle, nach nun 8 Monaten defekte, Austauschgerät schlechtere Eigenschaften als das ursprünglich gekaufte Gerät und wird mit den ursprünglich besseren Eigenschaften nicht mehr produziert (die Modellbezeichnung blieb gleich).

Inwiefern kann man nun Ansprüche auf eine Rückerstattung des Kaufpreises gültig machen? Der Hersteller hat im Grunde ja nichts mit dem Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde, zu tun.
Bzw. sollte man das Produkt zwecks Gewährleistung zum Händler bringen, da es bei dem konkreten Defekt quasi nichts zu beweisen gibt und auf mehrfachen Ausfall innerhalb der verbleibenden Gewährleistungszeit hoffen (was dann eine Kaufpreiserstattung zur Folge hätte)?

Mit freundlichen Grüßen

Bzw. wo kann man zu solch einem Sachverhalt Beratung bekommen?

Hallo,
ianal.

Von Interesse ist, inwiefern man vom Hersteller den Kaufpreis
eines im Handel erworbenen Gerätes zu erstatten forden kann:

Nur, wenn das in den Garantiebedingungen so vorgesehen ist. Diese Bedingungen (falls überhaupt Garantie gewährt wird) sind individuell, deshalb kann man das von hier aus nicht sagen.

Man nehme an, ein nicht niedrigpreisiges Produkt (zum Beispiel
ein TFT-Monitor) musste innerhalb der noch nicht abgelaufenen
zweijährigen Gewährleistungszeit schon mehrfach ausgetauscht
werden. Dies lief aber bisher direkt über den
Hersteller-Service und mit dem Händler bestand seitdem kein
Kontakt mehr.

Also Umtausch auf Garantie, nicht auf Gewährleistung.
Das ist wichtig, weil dadurch keine Gewährleistungsansprüche mehr gegen den Händler bestehen - das ursprünglich gekaufte Gerät ist ja gar nicht mehr beim Kunden.

Aufgrund dieser Qualitätsmängel sei abzusehen, dass das
Produkt die dreijährige Herstellergarantie nicht all zu lange
überstehen wird.

Wer kann schon in die Zukunft blicken? Es könnte ja tatsächlich sein, dass ein Serienfehler mittlerweile bei den Austauschgeräten behoben ist.

Zudem habe das aktuelle, nach nun 8 Monaten defekte,
Austauschgerät schlechtere Eigenschaften als das ursprünglich
gekaufte Gerät und wird mit den ursprünglich besseren
Eigenschaften nicht mehr produziert (die Modellbezeichnung
blieb gleich).

Siehe Garantiebedingungen.

Inwiefern kann man nun Ansprüche auf eine Rückerstattung des
Kaufpreises gültig machen?

Gar nicht, wenn das nicht in den Garantiebedingungen vorgesehen ist. Wovon ich einfach mal ausgehe, da ich das noch nie so erlebt habe.

Der Hersteller hat im Grunde ja
nichts mit dem Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde, zu
tun.

Eben. Der Hersteller kennt ja nicht mal den Kaufpreis und hatte auch keinen Einfluss darauf.
Wäre doch prima, wenn ein Händler seinem Kumpel ein Gerät für 2Mio verkauft und dieser sich dann den ‚Kaufpreis‘ vom Hersteller zurückerstatten ließe, oder? :wink:

Bzw. sollte man das Produkt zwecks Gewährleistung zum Händler
bringen,

a) es ist nicht mehr das ursprüngliche Gerät.
b) Es ist doch nicht kaputt.
Also: warum zurückbringen?

da es bei dem konkreten Defekt quasi nichts zu
beweisen gibt

Das ist ein wichtiger Punkt: Du müsstest (ich gehe mal davon aus, dass seit dem Kauf mehr als 6Monate verstrichen sind) beweisen (ggf. vor Gericht), dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Kannst Du das?

und auf mehrfachen Ausfall innerhalb der
verbleibenden Gewährleistungszeit hoffen (was dann eine
Kaufpreiserstattung zur Folge hätte)?

Hätte es nicht unbedingt. Du kannst vom Kauf zurücktreten, wenn nach einem Mangel (und Anspruch auf Mangelbeseitigung wg. Gewährleistung) der Händler Gelegenheit hatte, diesen zu beheben und das zweimal nicht geschafft hat.
Zudem dürfte der Händler imho die Nutzungsdauer bis zum Rücktritt vom Kaufpreis abziehen.
Zudem ist es ja gar nicht mehr das Gerät, das er mal verkauft hatte.
Zudem hat jemand anders bereits an diesem Gerät herumgeschraubt, so dass auch nicht mehr nachweisbar ist, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.
Also: schlechte Karten.
Aber ianal. Lies nochmal hier: FAQ:1152.
Gruß
loderunner

Vielen Dank
Danke für die Antwort. Dies hilft mir weiter.

Hy Loderunner…

Also Umtausch auf Garantie, nicht auf Gewährleistung.
Das ist wichtig, weil dadurch keine Gewährleistungsansprüche
mehr gegen den Händler bestehen - das ursprünglich gekaufte
Gerät ist ja gar nicht mehr beim Kunden.

Verstehe ich das richtig ?? Wenn ein Kunde einen Monitor kauft und sich bei Defekt innerhalb der Herstellergarantie direkt an den Hersteller wendet (an dessen Hotlines die Verkäufer ja gerne mal verweisen), das Gerät wird getauscht (vom Hersteller per Spedition). Ist der Verkäufer dann aus der Sache raus, falls noch was mit dem neuen Gerät ist ?? Der Kunde hätte ja dann nicht mehr das ursprünglich gekaufte Gerät… *stirnrunzel*

Gruss Timo

Hallo,

Verstehe ich das richtig ?? Wenn ein Kunde einen Monitor kauft
und sich bei Defekt innerhalb der Herstellergarantie direkt an
den Hersteller wendet (an dessen Hotlines die Verkäufer ja
gerne mal verweisen), das Gerät wird getauscht (vom Hersteller
per Spedition). Ist der Verkäufer dann aus der Sache raus,
falls noch was mit dem neuen Gerät ist ?? Der Kunde hätte ja
dann nicht mehr das ursprünglich gekaufte Gerät…

Genau.
Ist doch auch okay so: die Gewährleistung bezieht sich auf Mängel, die beim Kauf eines speziellen Exemplars bei diesem Exemplar vorlagen. Worauf willst Du denn Dein Gewährleistungsrecht begründen, wenn Du mittlerweile ein ganz anderes Exemplar hast? Dann könntest Du ja sogar bei einem anderen Händler ein zweites Gerät kaufen und das beim ersten reklamieren.

Stand mal in irgendeiner c’t. Aber: ianal.

Gruß
loderunner

Genau.
Ist doch auch okay so: die Gewährleistung bezieht sich auf
Mängel, die beim Kauf eines speziellen Exemplars bei diesem
Exemplar vorlagen. Worauf willst Du denn Dein
Gewährleistungsrecht begründen, wenn Du mittlerweile ein ganz
anderes Exemplar hast? Dann könntest Du ja sogar bei einem
anderen Händler ein zweites Gerät kaufen und das beim ersten
reklamieren.

Dann würde doch aber ab Tauschdatum eine neue 2 jährige Gewährleistung jetzt gegenüber dem Hersteller beginnen… Denn was mache ich, wenn der getauschte Monitor Schäden aufweist ??

Hallo,

Dann würde doch aber ab Tauschdatum eine neue 2 jährige
Gewährleistung jetzt gegenüber dem Hersteller beginnen…

Nein.

Denn was mache ich, wenn der getauschte Monitor Schäden
aufweist ??

Dann kannst Du ihn innerhalb der Garantiezeit vielleicht fünfhudertdreiundachtzig mal umtauschen. Nur, dass diese Zeit eben ab Kauf des ersten Gerätes zählt.
Auch eine Reparatur beim Händler hätte keineswegs zu einer Verlängerung der Gewährleistung geführt (überlange Reparaturdauer mal außen vor gelassen, da kann es anders sein).
Gruß
loderunner (ianal)