Hallo,
ianal.
Von Interesse ist, inwiefern man vom Hersteller den Kaufpreis
eines im Handel erworbenen Gerätes zu erstatten forden kann:
Nur, wenn das in den Garantiebedingungen so vorgesehen ist. Diese Bedingungen (falls überhaupt Garantie gewährt wird) sind individuell, deshalb kann man das von hier aus nicht sagen.
Man nehme an, ein nicht niedrigpreisiges Produkt (zum Beispiel
ein TFT-Monitor) musste innerhalb der noch nicht abgelaufenen
zweijährigen Gewährleistungszeit schon mehrfach ausgetauscht
werden. Dies lief aber bisher direkt über den
Hersteller-Service und mit dem Händler bestand seitdem kein
Kontakt mehr.
Also Umtausch auf Garantie, nicht auf Gewährleistung.
Das ist wichtig, weil dadurch keine Gewährleistungsansprüche mehr gegen den Händler bestehen - das ursprünglich gekaufte Gerät ist ja gar nicht mehr beim Kunden.
Aufgrund dieser Qualitätsmängel sei abzusehen, dass das
Produkt die dreijährige Herstellergarantie nicht all zu lange
überstehen wird.
Wer kann schon in die Zukunft blicken? Es könnte ja tatsächlich sein, dass ein Serienfehler mittlerweile bei den Austauschgeräten behoben ist.
Zudem habe das aktuelle, nach nun 8 Monaten defekte,
Austauschgerät schlechtere Eigenschaften als das ursprünglich
gekaufte Gerät und wird mit den ursprünglich besseren
Eigenschaften nicht mehr produziert (die Modellbezeichnung
blieb gleich).
Siehe Garantiebedingungen.
Inwiefern kann man nun Ansprüche auf eine Rückerstattung des
Kaufpreises gültig machen?
Gar nicht, wenn das nicht in den Garantiebedingungen vorgesehen ist. Wovon ich einfach mal ausgehe, da ich das noch nie so erlebt habe.
Der Hersteller hat im Grunde ja
nichts mit dem Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde, zu
tun.
Eben. Der Hersteller kennt ja nicht mal den Kaufpreis und hatte auch keinen Einfluss darauf.
Wäre doch prima, wenn ein Händler seinem Kumpel ein Gerät für 2Mio verkauft und dieser sich dann den ‚Kaufpreis‘ vom Hersteller zurückerstatten ließe, oder? 
Bzw. sollte man das Produkt zwecks Gewährleistung zum Händler
bringen,
a) es ist nicht mehr das ursprüngliche Gerät.
b) Es ist doch nicht kaputt.
Also: warum zurückbringen?
da es bei dem konkreten Defekt quasi nichts zu
beweisen gibt
Das ist ein wichtiger Punkt: Du müsstest (ich gehe mal davon aus, dass seit dem Kauf mehr als 6Monate verstrichen sind) beweisen (ggf. vor Gericht), dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Kannst Du das?
und auf mehrfachen Ausfall innerhalb der
verbleibenden Gewährleistungszeit hoffen (was dann eine
Kaufpreiserstattung zur Folge hätte)?
Hätte es nicht unbedingt. Du kannst vom Kauf zurücktreten, wenn nach einem Mangel (und Anspruch auf Mangelbeseitigung wg. Gewährleistung) der Händler Gelegenheit hatte, diesen zu beheben und das zweimal nicht geschafft hat.
Zudem dürfte der Händler imho die Nutzungsdauer bis zum Rücktritt vom Kaufpreis abziehen.
Zudem ist es ja gar nicht mehr das Gerät, das er mal verkauft hatte.
Zudem hat jemand anders bereits an diesem Gerät herumgeschraubt, so dass auch nicht mehr nachweisbar ist, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.
Also: schlechte Karten.
Aber ianal. Lies nochmal hier: FAQ:1152.
Gruß
loderunner