Reicht eine schriftliche private Vereinbarung?

Hallo miteinander!

Mich würde einmal interessieren, wieviel in folgendem Fall eine
einfache schriftliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien wert ist:

Die Lebenspartner A und B hatten gemeinsam eine Eigentumswohnung
gekauft. Nun kommt es zur Trennung. A kauft B seinen Anteil ab. B
verlässt die Wohnung, steht aber noch im Grundbuch.

Damit A sicher sein kann, dass B sich als Eigentümer streichen lässt,
setzt er eine schriftliche Vereinbarung auf, in der festgehalten (und
von beiden unterzeichnet) wird, dass B seinen Anteil an A verkauft
hat und innerhalb von 3 Monaten einem Termin beim Notar und seiner
Löschung aus dem Grundbuch zustimmt.

Ist das für A rechtlich ausreichend, um sich gegen eine spätere
Weigerung seitens B abzusichern und seine Ansprüche geltend zu
machen?

Bin gespannt auf eure Antworten! Vielen Dank dafür im Voraus.

Auf zum Notar
Hallo,

erst wenn die Tinte beim Notar trocken ist, ist ein Vertrag über Grundstücke etc. rechtens. Ein Schriftstück zu Hause in der Schublade alleine reicht da nicht.

Christian

Hallo, Christian, vielen Dank für die Antwort! Und ebenfalls an Moni,
die hier komischerweise nicht erscheint.