Hallo miteinander!
Mich würde einmal interessieren, wieviel in folgendem Fall eine
einfache schriftliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien wert ist:
Die Lebenspartner A und B hatten gemeinsam eine Eigentumswohnung
gekauft. Nun kommt es zur Trennung. A kauft B seinen Anteil ab. B
verlässt die Wohnung, steht aber noch im Grundbuch.
Damit A sicher sein kann, dass B sich als Eigentümer streichen lässt,
setzt er eine schriftliche Vereinbarung auf, in der festgehalten (und
von beiden unterzeichnet) wird, dass B seinen Anteil an A verkauft
hat und innerhalb von 3 Monaten einem Termin beim Notar und seiner
Löschung aus dem Grundbuch zustimmt.
Ist das für A rechtlich ausreichend, um sich gegen eine spätere
Weigerung seitens B abzusichern und seine Ansprüche geltend zu
machen?
Bin gespannt auf eure Antworten! Vielen Dank dafür im Voraus.