Hallo,
ein Autofahrer wird wegen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt. Die schriftliche Verwarnung der Ordnungsbehörde wird aber erst nach 3 1/2 Monaten zugestellt. Ist „Verjährung“ eingetreten (Dreimonatsfrist)?
Danke im voraus,
Raulito
Hallo,
ein Autofahrer wird wegen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt. Die schriftliche Verwarnung der Ordnungsbehörde wird aber erst nach 3 1/2 Monaten zugestellt. Ist „Verjährung“ eingetreten (Dreimonatsfrist)?
Danke im voraus,
Raulito
Hallo!
Wenn es diese „Dreimonatsfrist“ gibt, was sich meiner Kenntnis entzieht, dann beginnt die sicherlich erst ab Zugang/ Zustellung / Kenntnis.
Es kommt also nicht darauf an, wann geblitzt wurde… sondern, wann der Bescheid beim (vermutlichen) Beschuldigten eingeht. Nein?
MfG, Jogi
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Hallo!
Es kommt also nicht darauf an, wann geblitzt wurde… sondern,
wann der Bescheid beim (vermutlichen) Beschuldigten eingeht.
Nein?
Nein. Es kommt darauf an, wann die behördeninterne Anordnung zur Anhörung des Betroffenen ergangen war, § 33 OWiG.
Wenn es diese „Dreimonatsfrist“ gibt, was sich meiner Kenntnis
entzieht, dann beginnt die sicherlich erst ab Zugang/
Zustellung / Kenntnis.
Hi
Wenn du von einer Sache nicht Bescheid weißst, dann solltest du auch nichts dazu sagen, bevor du Unsinn erzählst. Die „Drei-Monats-Frist“ ist Grundlegend bei Verkehrs-OWis.
@TE: Um festzustellen, ob Verjährung eingetreten ist, müsste man die Akte kennen, da es einige Punkte gibt, mit denen die Verjährung unterbrochen wird. (z.B. Adressermittlung bei Umzug).
Ruf einfach mal dort an und frag nach - Fehler passieren nun mal, da kann es vorkommen, dass eine Verjährungsfrist übersehen wird.
Gruß
HaweThie