worauf muss man beim Aufsetzen eines derartigen Schreibens achten?
Gibt es da evtl. rechtlich sichere Formulierungen?
Sind Fristen zu beachten?
Was kann man tun, wenn dennoch gebucht wird?
(Abgesehen von Rückbuchung veranlassen.)
Wer trägt in einem solchen Falle anfallende Kosten (für die Rückbuchung)?
worauf muss man beim Aufsetzen eines derartigen Schreibens
achten?
Gibt es da evtl. rechtlich sichere Formulierungen?
muss nicht sein…
Sind Fristen zu beachten?
Die normalen Postwege beachten, evtl. Bearbeitungsdauer. Die Formulierung mit „ab sofort“ einbringen. Ab dann darf die nächste Abbuchung nicht mehr getätigt werden.
Was kann man tun, wenn dennoch gebucht wird?
(Abgesehen von Rückbuchung veranlassen.)
Das Unternehmen nochmals darauf hinweisen. Rückbuchen, nach einer Rückbuchung sperrt die Bank die Einzugsermächtigung sowieso und weitere Abbuchungen sind unmöglich.
Wer trägt in einem solchen Falle anfallende Kosten (für die
Rückbuchung)?
Wenn dein Brief den Empfänger noch nicht erreicht hat, und deren Forderung berechtigt ist, dann du.
Wenn dein Brief den Empfänger noch nicht erreicht hat, und
deren Forderung berechtigt ist, dann du.
Ich würde es per Fax mit qualifiziertem Versandbericht zustellen.
Gehe ich falsch in der Annahme, dass eine Forderung in folgendem Fall „nicht ganz“ berechtigt ist:
Vertragspartner teilt mit, dass eine Rechnung zum Download bereitsteht.
An angegebener Stelle ist die Rechnung nicht abrufbar, ein Betrag wird dennoch abgebucht, obwohl aus genanntem Grund keine Möglichkeit der Einsichtnahme bestand und damit keinerlei Information über einzelne Rechnungsposten.
Die normalen Postwege beachten, evtl. Bearbeitungsdauer. Die
Formulierung mit „ab sofort“ einbringen. Ab dann darf die
nächste Abbuchung nicht mehr getätigt werden.
sie sollte nicht mehr durchgeführt werden, aber es gibt da immer einen Vorlauf von einigen Tagen, d.h. der Widerruf wirkt u.U. zum übernächsten Termin.
Was kann man tun, wenn dennoch gebucht wird?
(Abgesehen von Rückbuchung veranlassen.)
Das Unternehmen nochmals darauf hinweisen. Rückbuchen, nach
einer Rückbuchung sperrt die Bank die Einzugsermächtigung
sowieso
zunächst einmal noch eine Ergänzung zu den bisherigen postings. Der Widerruf der Einzugsermächtigung setzt natürlich voraus, dass ein derartiger Widerruf nicht vertraglich ausgeschlossen ist.
Gehe ich falsch in der Annahme, dass eine Forderung in
folgendem Fall „nicht ganz“ berechtigt ist:
Vertragspartner teilt mit, dass eine Rechnung zum Download
bereitsteht.
An angegebener Stelle ist die Rechnung nicht abrufbar, ein
Betrag wird dennoch abgebucht, obwohl aus genanntem Grund
keine Möglichkeit der Einsichtnahme bestand und damit
keinerlei Information über einzelne Rechnungsposten.
Das ganze wäre ein Wiederholungsfall
Kann man so pauschal nicht sagen. Eine Rechnung ist gemäß § 14 USTG ein Dokument, mit dem eine Lieferung oder Leistung abgerechnet wird. Eine Rechnung muss bei Privatkunden nicht ausgestellt werden. Im Regelfall wird im Vertrag vereinbart, dass Zahlungen fällig sind, wenn sie in Rechnung gestellt wurden. Das muss aber nicht sein. Ist z.B. eine Flatrate vereinbart, so kennt der Kunde die fälligen Zahlungen ja. Wenn dann auf eine Rechnungsstellung verzichtet wird, wäre das rechtlich ok.
Hier scheint der Provider aber seine Technik nicht im Griff zu haben. Einfach mal im Vertrag schmökern, was dort bezüglich Fälligkeit und LS-Einzug vereinbart ist.
nach
einer Rückbuchung sperrt die Bank die Einzugsermächtigung
sowieso
Quatsch.
Dies ist die Auskunft meiner Bank, ob die anderen Banken dies
genau so handhaben, weiß ich nicht, nehme aber an, das es
stimmt.
da liegt ein Mißverständnis vor: Die Lastschrift, die zurückgegeben wurde (also der Datensatz), darf nach dem Lastschriftabkommen zwischen den deutschen Kreditinstituten nicht erneut zum Einzug vorgelegt werden. Sehr wohl aber darf der Einreicher eine neue Lastschrift auf den Weg geben.
Die Bank des Einreichers hat im übrigen mit der Einzugsermächtigung nichts am Hut und prüft bspw. auch nicht, ob einer vorliegt. Sie wird sich weiterhin hüten, eine Datei zu führen, in der Rücklastschriften kundenbezogen gespeichert werden. Erstens ist das viel zu aufwendig und zweitens führt sowas schnell zu Problemen mit dem Datenschutz.