Hallo,
eine weibliche Person (A) hat dem Sohn (Person B) vor einigen Jahren das Haus und das komplette Anwesen überschrieben. Nun hat Person A wieder einen Lebensgefährten (Person C), der auch postwendend eingezogen ist. Die Sachlage sah anfangs ganz gut aus. Problem: Person A ist alkoholkrank, Person C trinkt mit und hat keine Lust arbeiten zu gehen. Kann Person C von Person B an die Luft gesetzt werden? Es besteht kein Mietvertrag und Wohnsitz wurde auf das Anwesen der Person B gemeldet.
Gruß und Danke für die Antworten.
Hallo Bianca,
eine weibliche Person (A) hat dem Sohn (Person B) vor einigen
Jahren das Haus und das komplette Anwesen überschrieben.
Welche Rechte wurden Person A in dieser Übertragung gewährt?
(lebenslanges) Wohnrecht?
(Teil)verfügungen über das Haus?
Ohne solche Details läßt sich gar nichts sagen.
Zudem ist in einer solchen Situation besser eine rechtskundige Person (vulgo Rechtsanwalt) zu befragen, der die Unterlagen im Detail kennt.
Gandalf
Hallo Gandalf,
Person A hat das lebenslange Wohnrecht bekommen. Das trifft ja aber nicht auf Person C zu. Ein und ausgehen von Person C kann wohl nicht verboten werden, aber diese Person hat ja kein Wohnrecht und keinen Mietvertrag.
Gruß
Bianca
Hallo Bianca,
Person A hat das lebenslange Wohnrecht bekommen. Das trifft ja
aber nicht auf Person C zu. Ein und ausgehen von Person C kann
wohl nicht verboten werden, aber diese Person hat ja kein
Wohnrecht und keinen Mietvertrag.
das sit alles eine sehr komplizierte Materie, von der ich nicht wirklich Ahnung habe.
Daher der Rat, erst mal versuchen mit der Mutter gütig sich zu einigen und/oder mit einem Fachanwalt (Mietrecht) zu sprechen.
Ansonsten besteht die große Gefahr sehr viel Porzellan zu zerschlagen.
Gandalf
Hallo!
Person A hat das lebenslange Wohnrecht bekommen. Das trifft ja
aber nicht auf Person C zu.
Also üblicherweise umfasst das Wohnrecht neben der Nutzung durch den eigentlichen Berechtigten auch das Recht, den Partner einer dauerhaften nicht ehelichen Lebensgemeinschaft in die Wohnung aufzunehmen.
Florian.