Hallo,
folgendes Problem:
Herr A. und Herr B. sind Nachbarn, die sich nicht sonderlich gut verstehen. Nun möchte Herr A. einen Sichtschutz entlang der Grenze zwischen den Grundstücken ziehen. Zurzeit steht dort nur ein 1,60m hoher Zaun.
Herr A. möchte den sichtschutz ebenfalls ca. 1,60m hoch, findet aber nirgends Zaunelemente in dieser Höhe, obwohl er früher solche hatte und zu wissen glaubt, dass eine Vorschrift die maximale Höhe des Sichschutzes auf 1,60m beschränkt. Es stehen zum Kauf nur noch 1,80m hohe Elemente zur Verfügung.
Herr A. informiert sich beim „Amt für Umwelt und Baurecht“, wo man ihm sagt, dass es diese Vorschrift (1,60m max. Höhe) nicht mehr gibt.
Nun, das Verhältnis zwischen Herrn A. und Herrn B. ist nicht das beste, daher möchte Herr A. diesen Zaun aufstellen.
Jetzt stelle er sich die Frage, ob Herr B. gegen einen 1,80m hohen
Zaun in irgend einer Form vorgehen kann.
Gibt es Regeln/Vorschriften dazu?
Mit welchen Paragraphen kann Herr A. den höheren Zaun rechtfertigen?
Gruß, Stefan