Zulässige Höhe von Sichschutz-Zäunen

Hallo,

folgendes Problem:

Herr A. und Herr B. sind Nachbarn, die sich nicht sonderlich gut verstehen. Nun möchte Herr A. einen Sichtschutz entlang der Grenze zwischen den Grundstücken ziehen. Zurzeit steht dort nur ein 1,60m hoher Zaun.

Herr A. möchte den sichtschutz ebenfalls ca. 1,60m hoch, findet aber nirgends Zaunelemente in dieser Höhe, obwohl er früher solche hatte und zu wissen glaubt, dass eine Vorschrift die maximale Höhe des Sichschutzes auf 1,60m beschränkt. Es stehen zum Kauf nur noch 1,80m hohe Elemente zur Verfügung.

Herr A. informiert sich beim „Amt für Umwelt und Baurecht“, wo man ihm sagt, dass es diese Vorschrift (1,60m max. Höhe) nicht mehr gibt.

Nun, das Verhältnis zwischen Herrn A. und Herrn B. ist nicht das beste, daher möchte Herr A. diesen Zaun aufstellen.

Jetzt stelle er sich die Frage, ob Herr B. gegen einen 1,80m hohen
Zaun in irgend einer Form vorgehen kann.

Gibt es Regeln/Vorschriften dazu?
Mit welchen Paragraphen kann Herr A. den höheren Zaun rechtfertigen?

Gruß, Stefan

Hallo,
solche Vorschriften stehen tatsächlich, wenn vorhanden, in der Bundesland-abhängigen Bauordnung.
Meist gibt es hier eine Höhenbeschränkung, z.B. auf 1,50 oder 2m.
Du wirst aber sicher keinen Paragraphen finden, mit dem Du eine Minimale Höhe rechtfertigen kannst (also man kann auch „keinen Zaun“ akzeptieren).

Beatrix

Nachbarschaftsrecht
Hallo,

solche Vorschriften stehen tatsächlich, wenn vorhanden, in der
Bundesland-abhängigen Bauordnung.

Ob sowas in der Bauordnung zu finden ist weiss ich nicht.
Im (ebenfalls vom Bundesland abhängigen) Nachbarschaftsgesetz wird man auf jeden Fall fündig.

Grüße von
Tinchen