Verleumdung

Hallo Wissende,
ich hoffe sehr, dass ihr mir in dieser Angelegenheit helfen könnt.
A ist Mieter in einem Mehrfamilienhaus und wird seit nun fast 3 Jahren durch nächtlichen Lärm eines Nachbarn belästigt. Der Vermieter weiß bescheid. Wegen des Nachbarn kam es schon häufiger zu Beschwerden beim Vermieter durch A und andere Hausbewohner.
Die Polizei wurde auch schon häufiger von A und den anderen Hausbewohnern gerufen.
Nun hat sich A vor einigen Monaten „gewagt“ zur Polizei zu gehen und eine Anzeige gegen den Lärmverursacher erstattet. Auf Dauer hat`s nichts gebracht. A schrieb fleißig Lärmprotokole, übergab diese schließlich dem Vermieter.
Der lärmende Nachbar zeigt sich jetzt so dreist, dass jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung gegen A einleiten ließ. A ist soll sich zu Beschuldigung äußern.

  • was kann A tun, um klar zu machen, dass der Lärmende es hier mit einer bösen Retourkutsche versucht?
  • woher weiß der Nachbar, dass A sich bei der Polizei und dem Vermieter beschwerte?

Danke im Voraus!

Hallo,

Der lärmende Nachbar zeigt sich jetzt so dreist, dass jetzt
ein Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung gegen A einleiten
ließ. A ist soll sich zu Beschuldigung äußern.

  • was kann A tun, um klar zu machen, dass der Lärmende es hier
    mit einer bösen Retourkutsche versucht?

sich wahrheitsgemäß zu der Sache äußern.

  • woher weiß der Nachbar, dass A sich bei der Polizei und dem
    Vermieter beschwerte?

Wenn ich mich recht entsinne, wurde da eine Anzeige gegen den Nachbarn erstattet. Wie A gerade selber festgestellt hat, ist es üblich den Angezeigten zum Sachverhalt zu befragen. Wenn der Nachbar nicht völlig verblödet ist, wird er sich schon denken können, woher die Anzeige kam. Mal abgesehen davon, daß eine Anzeige nicht das Wissen darum, wer die ursprüngliche Anzeige erstattet hat, voraussetzt.

Gruß,
Christian