Werbeartikel für weitere Nutzung sperren

Hallo,

was kann man in folgender Situation machen?

Person A schreibt für Person B einen Werbeartikel, der die der öffentlichkeit angebotenen Fähigkeiten von B durch persönliche Befürwortung (im eigenen Namen) in den höchsten Tönen loben soll. Der Werbeartikel wird wie abgesprochen in einer Fachzeitschrift X veröffentlicht. Zu der Absprache gibt es keine weiteren Abreden, keinen schriftlichen Auftrag und keine Rechnung oder sonstige Unterlagen - außer dem Werbeartikel selbst ohne Briefkopf, nur mit einer Unterschrift von Person A. Es gibt nur Zeugen, die bei der mündlichen Absprache dabei waren, das dieser Werbeartikel in der Fachzeitschrift X einmalig veröffentlicht werden soll.

Nun verwendet Person B diesen Werbeartikel aber auch in anderen Veröffentlichungen, die nicht abgesprochen waren - z.B. Internetauftritte, andere Fachzeitschriften usw.

Da Person A inzwischen Informationen über einen zweifelhaften Ruf von Person B in der Öffentlichkeit erhalten hat, möchte Person A nicht mehr mit Person B persönlich in Verbindung gebracht werden. In besagtem Werbeartikel erscheint Person A aber als Befürworter von Person B.

Wie kann Person A verhindern bzw. unterbinden das Person B den Werbeartikel weiterhin veröffentlicht?

Hier sollten div. §§ des Urheberrechtes greifen.
In wie weit § 42 UrhG anwedung finden kann, entzieht sich meiner Kenntnis, da ja offenbar die eingeräumte Nutzungserlaubnis sich nicht auf weitere Veröffentlichungen bezieht.

Ich würde die konsultation eines in Urheberrechtsfragen bewanderten Anwaltes empfehlen, dieser kann dann geeignete Maßnahmen ergreifen.
(z.B. Abmahnung o.ä.)

http://transpatent.com/gesetze/urhg.html

Gruß
Mike