Pflichtanteil Vorzeitig auszahlen lassen

hallo,

hab mal eine frage. wie ist das ich habe gehört das man sich seinen pflichtteil am erbe vorzeitig auszahlen lassen kann. stimmt das oder nicht? und wie ist das wenn die person die den pflichteil auszahlen soll in dem moment wo sie davon hört seinen ganzen besitz auf den lebenspartner überschreibt guckt dann die person die den anteil ausgezahlt haben möchte in die röhre? für antworten schonmal ein dickes danke vorab

Hi Holger,

nicht Du kannst das, sondern der Erblasser. Du hast keinen Anspruch darauf, also stell Dich gut mit ihm.

Niemand ist verpflichtet, ein Erbe für die Nachkommen bereitzustellen. Wenn jemand auf die Idee kommt, sein Vermögen zu verspielen, zu verfressen oder zu versaufen, dann ist das völlig in Ordnung. Auch verschenken darf er es.

Gruß Ralf