Verwalter Eigentumswohnanlage und Prozesskosten

Hallo zusammen,

nehmen wir mal folgendes an:

Ein Eigentümer einer Wohneigentumsgemeinschaft klagt gegen einen Punkt aus der Eigentümerversammlung. Der Verwalter nimmt zum Verhandlungstermin einen Anwalt mit. Die Klage wird abgeschmettert.

Fragen:

Kann der Verwalter, in diesem fiktiven Beispiel, die Rechtskosten der Wohneigentümergemeinschaft berechnen?

Muss das nicht der Kläger zahlen?

Was ist wenn gegen die "Leistung des Verwalters geklagt wurde?

Bin für alle Antworten dankbar!

cu
alex

Was nun ?
Hallo,

Um was geht es denn nun. Um eine Klage eines einzelen Mitglieds der WEG gegen die WEG oder um die Klage der WEG gegen den Verwalter? Vertritt der Verwalter die WEG oder ist die Klage gegen den Verwalter gerichtet.

Vertritt der Verwalter die WEG, so sind die Kosten der WEG zu übertragen. Ist die Klage gegen den Verwalter gerichtet, so sind die Kosten sein Problem.

Ein Eigentümer einer Wohneigentumsgemeinschaft klagt gegen
einen Punkt aus der Eigentümerversammlung. Der Verwalter nimmt
zum Verhandlungstermin einen Anwalt mit. Die Klage wird
abgeschmettert.

Fragen:

Kann der Verwalter, in diesem fiktiven Beispiel, die
Rechtskosten der Wohneigentümergemeinschaft berechnen?

Muss das nicht der Kläger zahlen?

Was ist wenn gegen die "Leistung des Verwalters geklagt wurde?

Bin für alle Antworten dankbar!

cu
alex

danke,

ich wollte beide fälle hören.

cu
alex

Eigentümer -> WEG
…fällt in der Regel unter die sogenannte „freiwillige Gerichtsbarkeit“
Das Gericht bestimmt die Kostenverteilung. In den allermeisten Fällen sieht das gegenwärtig bei prozessverlierendem Eigentümer folgendermaßen aus:
Außergerichtliche Kosten tragen beide Parteien selber. Gerichtskosten trägt die WEG.

Deswegen ist es für einen Eigentümer risikolos die WEG zu verklagen, wenn er keinen Anwalt nimmt.
Gruß n.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]