angenommen,
man hat jemand beleidigt, der deswegen Anzeige erstattet. Das Strafverfahren wird allerdings eingestellt, weil wohl die Beleidigungen auf Gegenseitigkeit beruhten. Daraufhin möchte der Kläger Schmerzensgeld einfordern, das dem Beklagten - in welcher Höhe auch immer - unberechtigt erscheint. Er soll umgehend einen vierstelligen Betrag überweisen, sonst droht ein Gerichtsverfahren.
Das Schreiben vom Anwalt mit der Aufforderung zur Zahlung kam gestern. Wie soll der Beklagte vorgehen? Abwarten und es auf einen Prozeß ankommen lassen und bis dahin gar nichts unternehmen? Oder ersteinmal Rechtsberatung einholen? Oder sofort selbst einen Anwalt einschalten?
Welche Fristen muß der Beklagte bei seiner Reaktion eventuell beachten? Die Zahlung sollte übrigens zu einem Zeitpunkt erfolgen, der schon drei Wochen zurückliegt, obwohl er - wie gesagt - erst gestern davon erfahren hat. Was hat das zu bedeuten?
Der Beklagte hat wenig Geld. Wo kann er sich günstig beraten lassen oder auch Prozeßkostenbeihilfe beantragen?
Hallo!
Der Beklagte hat wenig Geld. Wo kann er sich günstig beraten
lassen oder auch Prozeßkostenbeihilfe beantragen?
Er kann sich bei seinem Amtsgericht einen Beratungshilfeschein besorgen (ALG-II-Bescheid vorlegen) und dann zu einem Rechtsanwalt seiner Wahl. Vierstellige Summe scheint für eine Beleidigung ziemlich hoch, wir sind nicht in Amerika.
angenommen,
man hat jemand beleidigt, der deswegen Anzeige erstattet. Das
Strafverfahren wird allerdings eingestellt, weil wohl die
Beleidigungen auf Gegenseitigkeit beruhten. Daraufhin möchte
der Kläger Schmerzensgeld einfordern, das dem Beklagten - in
welcher Höhe auch immer - unberechtigt erscheint.
Unverständlich! Da die Beleidigungen auf Gegenseitigkeit beruhen, kann der Beklagte ja eine Gegenrechnung in gleicher Höhe aufmachen!
Er soll
umgehend einen vierstelligen Betrag überweisen, sonst droht
ein Gerichtsverfahren.
Das Schreiben vom Anwalt mit der Aufforderung zur Zahlung kam
gestern.
Es ist immer wieder erstaunlich, auf welche Winkelzüge sich einige Anwälte einlassen!
Wie soll der Beklagte vorgehen? Abwarten und es auf
einen Prozeß ankommen lassen und bis dahin gar nichts
unternehmen?
Nicht gut.
Oder ersteinmal Rechtsberatung einholen? Oder
sofort selbst einen Anwalt einschalten?
Empfehlenswert.
Der Beklagte hat wenig Geld. Wo kann er sich günstig beraten
lassen oder auch Prozeßkostenbeihilfe beantragen?
Wg. Prozeßkostenhilfe bei der Gemeindeverwaltung vorsprechen.
Wolfgang D.
Hallo!
Unverständlich! Da die Beleidigungen auf Gegenseitigkeit
beruhen, kann der Beklagte ja eine Gegenrechnung in gleicher
Höhe aufmachen!
Unverständlich! Die reine Möglichkeit zukünftiger Aufrechnungen ändert nichts an dem Anspruch an sich.
Wg. Prozeßkostenhilfe bei der Gemeindeverwaltung vorsprechen.
???
Er kann’s ja auch mal im EDEKA an der Ecke probieren.
wenn die zahlung seitens dieser person nicht erfolgt (wohl wahrscheinlich), wird ein mahnbescheid vom gericht kommen. keine panik. widerspruch einlegen. wahrscheinlich wird´s zu ´ner klage mit verhandlung kommen, bei der persönliches erscheinen fast sicher angeordnet wird, damit der richter sich ein bild der sich streitenden partein machen kann. wird viell. auf ´nen vergleich herauslaufen, viell. aber regt der richter, je nach fallkonstellation, eine klagerücknahme an. und soooo ein hohes schmerzensgeld ist ohnehin lächerlich. wir leben in deutschland.