hallo,
warum verbietet der gesetzgeber individuelle rechtsberatung durch laien, individuelle beratung durch laien ist bei medizinischen… fragen ja auch erlaubt.
gruss
desperado
hallo,
warum verbietet der gesetzgeber individuelle rechtsberatung durch laien, individuelle beratung durch laien ist bei medizinischen… fragen ja auch erlaubt.
gruss
desperado
hallo,
warum verbietet der gesetzgeber individuelle rechtsberatung
durch laien, individuelle beratung durch laien ist bei
medizinischen… fragen ja auch erlaubt.
Google doch mal nach Rechtsberatungsgesetz
Intressanterweise stammt das grundlegende Gesetz aus dem Jahre 1935…
nachdem man kurz zuvor alle Juden aus den Rechtsanwaltskammern geschmissen hatte…
Gruß
Mike
Und gerade wegen dieser albernen Nazi-Keule…
… die bei dieser Diskussion immer wieder herausgeholt wird (dei Fachwelt nennt es „Godwins Gesetz“), werde ich mich an dieser Diskussion nicht beteiligen.
Vielleicht ein kleiner Denkanstoß: Wenn mir ein KFZ-Mechaniker rät, gegen die anhaltenden Schmerzen im Darmbereich kalte Handtücher in den Nacken zu legen, denke ich mir, dass es vielleicht Leute gibt, die mehr wissen.
Dieses natürliche Korrektiv vermisse ich bei vielen Menschen bezüglich der Rechtsberatung. Da wird wesentlich öfter angenommen, man müsse nicht dafür studiert haben.
Wieso albern?
… die bei dieser Diskussion immer wieder herausgeholt wird
(dei Fachwelt nennt es „Godwins Gesetz“), werde ich mich an
dieser Diskussion nicht beteiligen.
Hm, entspricht blöderweise halt den tatsachen :-/
Vielleicht ein kleiner Denkanstoß: Wenn mir ein KFZ-Mechaniker
rät, gegen die anhaltenden Schmerzen im Darmbereich kalte
Handtücher in den Nacken zu legen, denke ich mir, dass es
vielleicht Leute gibt, die mehr wissen.
Der Kfz-Mechaniker darf das aber sagen, im Gegensatz zu „Was soll ich tun, wenn mein Unfallgegener nicht zahlt…“ dann darf er eigentlich nur auf den nächsten Anwalt verweisen.
Dieses natürliche Korrektiv vermisse ich bei vielen Menschen
bezüglich der Rechtsberatung.
Es darf doch gar keine ausserhalb zugelassener Stellen stattfinden :-/ wie will man das also hierzulande beurteilen?
Da wird wesentlich öfter
angenommen, man müsse nicht dafür studiert haben.
Nun, ich frage mich ja schon, warum ausgerechnet „wir hier in Deutschland“ ein Rechtsberatungsgesetz in einem derartig restriktivem Umfang brauchen. Andere Staaten haben gar keines bzw ein rel. harmlose Regelung und dort bricht auch nicht das Heulen und Zähneknirschen aus.
Selbst für den imho wesentlich relevanteren Bereich der medizinischen Beratung gibt es kein solches Gesetz.
(Es verbietet nur die Behandlung durch nicht zugelassene Personen)
Ich kann also im Medizinbrett (z,B,) fragen „Leute, mir ist immer so schwummrig, und ab und zu habe ich so ein Stechen in der Brust“…
IMHO sollte doch folgendes Gelten: Solange klar ist, dass die Beratung/Tipps/ratschläge kostenlos und unverbindlich und ohne jegliche Gewähr durchgeführt/erteilt wird, solange sollte sich der Staat da raushalten.
Ich sehe in einer Demokratie und einem freiheitlichen Gemeinwesen keinerlei Grund für ein deratig einschränkedes Gesetz.
Mir ist klar, dass so manche Juristen das anders sehen.
Mike
… die bei dieser Diskussion immer wieder herausgeholt wird
(dei Fachwelt nennt es „Godwins Gesetz“), werde ich mich an
dieser Diskussion nicht beteiligen.
Hm, entspricht blöderweise halt den tatsachen :-/
Ja, hat aber nur historischen Erkenntnis-Wert.
Oder checkst Du auch immer, ob Du möglicherweise
auf Autobahnen fährst, die zwischen 33 und 45 erstellt wurden ?
Der Kfz-Mechaniker darf das aber sagen, im Gegensatz zu „Was
soll ich tun, wenn mein Unfallgegener nicht zahlt…“ dann
darf er eigentlich nur auf den nächsten Anwalt verweisen.
Er darf nur nicht GESCHÄFTSMÄSSIG Rechtsberatung durchführen.
Wenn Dein Kfz-Mechaniker Dir den wertvollen Tipp gibt:
Wenn Dein Unfallgegner nicht zahlt, dann würde ich empfehlen,
Klage beim zuständigen Gericht zu erheben - dann ist dies nicht unrechtmäßig. Wenn er anfängt regelmäßig diese Klagen
zu schreiben - dann bekommt er Probleme.
Nun, ich frage mich ja schon, warum ausgerechnet „wir hier in
Deutschland“ ein Rechtsberatungsgesetz in einem derartig
restriktivem Umfang brauchen.
Schau es Dir mal an. Soo restriktiv ist es nun auch wieder nicht.
bzw ein rel. harmlose Regelung und dort bricht auch nicht das
Heulen und Zähneknirschen aus.
Mit diesem Auslandsargument ist es immer dasselbe.
Es wird ohne nähere Kenntnis schlicht behauptet niemand ausser uns würde das so regeln.
Und daraus dann geschlossen, es gehöre abgeschafft.
Da stelle ich mal grad die (wohl fast genauso absurde) Gegenthese auf:
Weil es in Italien nicht so ein restriktives Rechtsberatungsgesetz
gibt, haben die ein deutlich geringeres Pro-Kopf-Einkommen, mehr
Korruption und mehr Gewalttaten. Warum: Weil jeder Depp rechtsberaten
darf und dann natürlich alles schief geht.
Er darf nur nicht GESCHÄFTSMÄSSIG Rechtsberatung durchführen.
Wenn Dein Kfz-Mechaniker Dir den wertvollen Tipp gibt:
Wenn Dein Unfallgegner nicht zahlt, dann würde ich empfehlen,
Klage beim zuständigen Gericht zu erheben - dann ist dies
nicht unrechtmäßig. Wenn er anfängt regelmäßig diese Klagen
zu schreiben - dann bekommt er Probleme.
Nun, ich frage mich ja schon, warum ausgerechnet „wir hier in
Deutschland“ ein Rechtsberatungsgesetz in einem derartig
restriktivem Umfang brauchen.Schau es Dir mal an. Soo restriktiv ist es nun auch wieder
nicht.
dann frage ich mich, warum hier im Forum die Rechtsfragen so eigenwillig formuliert werden müssen, warum die moderation gezwungenermaßen alle personalisierten Anfragen löschen muss und wozu dieser Vorschalttext bei Neuen fragen gut sein soll, wenn die gesetzliche Regelung nicht so restriktiv sein soll?
bzw ein rel. harmlose Regelung und dort bricht auch nicht das
Heulen und Zähneknirschen aus.Mit diesem Auslandsargument ist es immer dasselbe.
Es wird ohne nähere Kenntnis schlicht behauptet niemand ausser
uns würde das so regeln.
Wer regelt es denn noch auf diese Weise? Insbesondere von unseren EU-Partnern?
Und daraus dann geschlossen, es gehöre abgeschafft.
Ich sehe ehrlich gesagt in der gegenwärtigen Regelung keinerlei Sinn.
bez. italien.
Diese these iust deshalb absurder als die andere, weil es genügend Gegenbeispiele gibt. Norwegen, Dänemark, usw versinken auch nicht in Anarchie und Chaos…
Mike
Hallo!
Ich sehe ehrlich gesagt in der gegenwärtigen Regelung
keinerlei Sinn.
Das ist ja schön und gut. Nur macht nun einmal wenig Sinn, das immer wieder der „Nazi-Gesetz“ Hinweis kommt. Die Tatsache, dass das Gesetz früher einen ziemlich perfiden Zweck verfolgt hat, hat ja mit der Gegenwart nichts zu tun.
Ich finde auch, dass so viele Gesetze abgeschafft gehören, habe aber nicht die Muße, mich darüber alle zwei Wochen in irgendeinem Forum zu ereifern. Das Theme Rechtsberatungsgesetz ist hier tatsächlich schon bis zum Erbrechen ausdiskutiert worden und es war nicht ein einziges mal sachlich - nicht einmal interessant.
Der Bundestag möge doch gern beschließen, dass das Gesetz abgeschafft wird. Ich frage mich aber ernsthaft, ob die unentgeltlich tätigen selbsternannten Rechtsratgeber neben den knapp 130.000 Anwälten in Deutschland, (die die Brauchbarkeit ihrer Ausbildung in zwei nicht ganz einfachen Staatsexamen bewiesen haben) dazu führen werden, dass die Qualität des individuell zu erlangenden Rechtsschutzes steigt. Das Gegenteil ist zu befürchten. Wenn ich mich hier im Forum umsehe und manche Antworten durchlese, wenn ich sehe, dass bei absolut falschen Antworten der Fragesteller, weil er nach der absolut unjuristischen und falschen Antwort im Recht ist, noch ein Sternchen vergibt, dann kann ich mir ausmalen, was passiert, wenn man in wirklich ernsten und nicht hypothetischen Fragen irgendwen fragt und sich darauf verlässt.
Wer einen verlässlichen Rechtsrat will, der kann sich an einen Anwalt wenden, diesen Bezahlen und hat bei einer falschen Auskunft den großen Vorteil, jemanden in der Haftung zu haben, bei dem wenigstens was zu holen ist, weil er gegen genau solche Schäden versichert ist.
Der Bundestag möge doch gern beschließen, dass das Gesetz
abgeschafft wird.
bei der Anzahl an juristen eher unwahrscheinlich…
Wenn ich mich hier im Forum
umsehe und manche Antworten durchlese, wenn ich sehe, dass bei
absolut falschen Antworten der Fragesteller, weil er nach der
absolut unjuristischen und falschen Antwort im Recht ist, noch
ein Sternchen vergibt, dann kann ich mir ausmalen, was
passiert, wenn man in wirklich ernsten und nicht
hypothetischen Fragen irgendwen fragt und sich darauf
verlässt.
Wir haben hier auch ein Medizinforum…
Warum wird die Juristerei so viel stärker geschützt… Immerhin bringt ein falscher Juristischer Rat niemanden um.
Wer einen verlässlichen Rechtsrat will, der kann sich an einen
Anwalt wenden, diesen Bezahlen und hat bei einer falschen
Auskunft den großen Vorteil, jemanden in der Haftung zu haben,
bei dem wenigstens was zu holen ist, weil er gegen genau
solche Schäden versichert ist.
Natürlich…
Aber was, wenn einer das eben nicht will?
Warum diese Restriktionen?
Warum wird im Bereich der Juristerei (und nur dort) der freie Bürger buchstäblich entmündigt?
In der Zwischenzeit führte das Rechtsberatungsgesetz unter anderem zu der bizarren Situation, dass ein unentgeltlich beratender ehemaliger Richter bis vor das Bundesverfassungsgericht zog, weil er angeblich gegen das Rechtsberatungsgesetz verstossen hatte…
Es ist nichts gegen Qualitätssicherungsmaßnahmen bezüglich der Rechtsprechung und der Besorgung von Rechtsangelegenheiten einzuwenden, aber hier wird eindeutig sinnlos überreguliert.
Mike
weil…!
Weil ein Gesetz nicht dadurch schlecht wird, dass es in der Nazizeit erlassen wurde; ein Gesetz wird, was das angeht, dadurch schlecht, dass es nazistisches Gedankengut enthält und transformiert. Davon kann hier keine Rede sein. Die Rede ist schließlich nicht von den Nürnberger Rassegsetzen (nazistisch -> schlecht), sondern vom Rechtsberatungsgesetz (nicht nazistisch -> insofern weder gut noch schlecht).
Man kann natürlich mit guten Gründen gegen das RBerG sein. Insbesondere drängt sich ja nicht gerade der Eindruck auf, dass im Ausland alles ganz schlecht läuft mit der Rechtsberatung, und die wenigsten Staaten dürften eine vergleichbare Regelung haben wie wir. Nur: Wenn du das so siehst, dann solltest du auch so argumentieren. Die Nazi-Keule zu schwingen, ist nicht zielführend und reichlich polemisch. So nach dem Motto: Wenn ich erwähne, dass es aus der Nazizeit ist, dann darf niemand mehr was für das Gesetz anbringen.
Entweder hast du keine Argumente - dann rette dich aber nicht mit dem Hinweis auf die Nazizeit - oder du hast welche - dann brauchst du aber ebenfalls keinen Hinweis auf die Nazizeit -; so oder so: Deine Argumentation ist billig.
Levay
Warum wird die Juristerei so viel stärker geschützt…
Das Gesetz dient nicht dem Schutz der Juristen, sondern gerade der Mandanten. Ob das Gesetz nun richig ist oder nicht: Deine Argumentation zeigt deutlich, dass du keine Ahnung hast und nicht mal die Gesetzesbegründung, ja nicht mal deren Tenor, kennst.
Levay
PS
Übrigens ist das Brett hier für deine Frage völlig ungeeignet. Du stellst nämlich keine rechtliche, sondern eine (rechts)politische Frage. Es ist nicht die Entscheidung von Juristen, sondern einzig und allein der Politik, ob das Gesetz bestehen bleibt oder nicht.
Levay
Warum wird die Juristerei so viel stärker geschützt…
Das Gesetz dient nicht dem Schutz der Juristen, sondern gerade
der Mandanten.
Wenn ich Jurist wäre, würde ich ganz genauso argumentieren 
Ob das Gesetz nun richig ist oder nicht: Deine
Argumentation zeigt deutlich, dass du keine Ahnung hast und
nicht mal die Gesetzesbegründung, ja nicht mal deren Tenor,
kennst.
Tja, ich glaube halt nicht an das Gute im Menschen (und somit auch nicht an das Gute im Anwalt).
Tatsächlich ist meiner bescheidenen Meinung nach sehr vieles hierzulande (wie z.B. der Meisterzwang – bis zur Aufweichung) eher als Bestandsschutz für die Anbieter denn als Schutz für die Kunden aufzufassen. Auch und gerade wenn es mit dem Etikett „Verbraucherschutz“ verkauft wird.
Wie ich ja schon hier geschrieben habe, gegen einen Schutz davor, dass Hinz und Kunz tatsächlich GEWERBLICH Rechtsberatung, rechtsvertretung etc pp. ausüben können, ist ja nichts einzuwenden, aber die derzeitige Gesetzeslage ist schlichtwegs bizarr. Als dezenten Hinweis führe ich die hier in diesem Brett aufgrund eben dieser Gesetzeslage notwendige sehr spezielle Moderation an, die in keinem anderen Fachgebiet so nötig ist.
Warum nur?
Soll jeder wegen jedes Kleckerlesproblemchens gleich zum (kostenpflichtigen) Anwalt rennen?
Mike
Hallo!
Vielleicht ist dir aber schon einmal aufgefallen, dass es Levay und auch Florian vor allem um das Niveau der Diskussion ging, weil hier einfach schlechte Erfahrungen hier im Forum gegeben sind. Ich persönlich bin auch der Ansicht, dass das deutsche RBerG in der jetzigen Form nicht nur nicht notwendig ist, sondern sich aus verschiedensten Gründen insgesamt sogar negativ auswirkt. Bei uns in Österreich gilt ja auch die (übliche) Regelung, dass nur die gewerbsmäßige Rechtsberatung den Rechtsanwälten vorbehalten ist. Das deutsche RBerG wurde nach 1945 bei uns wieder abgeschafft.
Das heißt aber nicht, dass die Befürworter des deutschen RBerG schlechte Argumente hätten. Es gibt sehr wohl gute Argumente dafür. Man kann diese Frage (und viele anderen politischen Fragen) jedenfalls nicht auf einem Niveau diskutieren, dass nichteinmal dem Stammtischniveau entspricht. Leider war das aber bislang hier immer wieder der Fall, vor allem hatte man den Eindruck, dass sich diejenigen für die Schlauesten hielten, die die primitivsten (Nicht-)Argumente brachten. (Abgesehen davon, dass es eine Frage ist, die eigentlich ins Politik-Brett gehörte).
Wozu es führt, wenn es kein RBerG gibt, kann sich jeder gerne mal im Rechtsforum https://www.gericht.at anschauen. Da wird an einem Tag so viel Topfen geschrieben, wie hier in einem Monat und das nicht allgemein, sondern als konkreter fallbezogener Ratschlag. Das mag zum einen daran liegen, dass das Forum nicht moderiert ist (das wäre dort dringend notwendig), liegt aber zum anderen daran, dass eben jeder Rechtsrat erteilen darf.
Die Welt ist eben nicht nur schwarz und weiß und besteht nicht nur aus der Einteilung in die Guten und die Bösen.
Gruß
Tom
link
der link heißt: http://www.gericht.at
Man kann natürlich mit guten Gründen gegen das RBerG sein.
Insbesondere drängt sich ja nicht gerade der Eindruck auf,
dass im Ausland alles ganz schlecht läuft mit der
Rechtsberatung, und die wenigsten Staaten dürften eine
vergleichbare Regelung haben wie wir. Nur: Wenn du das so
siehst, dann solltest du auch so argumentieren.
Ich möchte dich bitten, nochmals das vorherige Posting zu lesen…
danke
Übrigens kommen die ganzen Argumente pro und contra auch, wenn man einfach „Rechtsberatungsgesetz“ bei Google eingibt.
Die Nazi-Keule
zu schwingen, ist nicht zielführend und reichlich polemisch.
So nach dem Motto: Wenn ich erwähne, dass es aus der Nazizeit
ist, dann darf niemand mehr was für das Gesetz anbringen.
Wenn Du das so aufgefasst hast, dann tut es mir leid.
Rein Rechtsgeschichtlich betrachtet ist das Rechtsberatungsgesetz allerdings klar antisemitisch gewesen, da es sich insbesondere gegen die Weiterbetätigung jüdischer Anwälte richtete (bitte Vergangenheitsform beachten, danke!)
Entweder hast du keine Argumente - dann rette dich aber nicht
mit dem Hinweis auf die Nazizeit - oder du hast welche - dann
brauchst du aber ebenfalls keinen Hinweis auf die Nazizeit -;
so oder so: Deine Argumentation ist billig.
Öhm, ich glaube so dumpf, dass ich auch andere genannt habe.
Insbesondere der äusserst bizarre Fall mit dem pensionieren Richter (der bis vor das BVerfG ging) ist intressant.
Irgendwelche Anmerkungen dazu?
-Mike-
Hallo!
In wie weit eine derartige Restriktion nun sinnvoll und einem
Konzept des "mündigen Bürgers"angemessen ist, darüber habe ich
eine ziemlich klare Meinung.
Also, wie schon gesagt, ich halte das RBerG nicht für notwendig, aber dass der Bürger so „mündig“ ist, um vollständig beurteilen zu können, wann ein Rechtsanwalt gute Arbeit leistet, bestreite ich aus Praxiserfahrung. Also manche Dinge kann sicher jeder beurteilen, aber manche auch wieder nicht. Wie soll der Nichtjurist beurteilen könnnen, ob die rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes richtig ist?
Dann gibt es schon sehr viele Leute, die man vor sich selbst schützen muss: Viele Mandanten wollen zB partout nicht wahrhaben, wenn sie im Unrecht sind. Ein Anwalt der vom Prozess ehrlich abrät, ist dann ein schlechter Anwalt. Prozessiert einer dann doch, dann hat er nichts getan, sondern ist nur faul rumgesessen. Am besten kommt da noch der Anwalt weg, der sich dann unqualifiziert in der Verhandlung aufführt und den Gegner und Richter möglichst sinnlos angreift, weil der hat sich ja dann richtig für seinen Mandanten eingesetzt (und in Wirklichkeit sich und den Mandanten vor Gericht blamiert).
Öhm, ich glaube so dumpf, dass ich auch andere genannt habe.
Insbesondere der äusserst bizarre Fall mit dem pensionieren
Richter (der bis vor das BVerfG ging) ist intressant.
Irgendwelche Anmerkungen dazu?
Vielleicht, dass das Gesetz bislang noch nicht richtig interpretiert wurde? Das ist nämlich das Ergebnis der BVerfG Entscheidung.
Gruß
Tom
Hallo Florian,
Wenn ich mich hier im Forum
umsehe und manche Antworten durchlese, wenn ich sehe, dass bei
absolut falschen Antworten der Fragesteller, weil er nach der
absolut unjuristischen und falschen Antwort im Recht ist, noch
ein Sternchen vergibt, dann kann ich mir ausmalen, was
passiert, wenn man in wirklich ernsten und nicht
hypothetischen Fragen irgendwen fragt und sich darauf
verlässt.
heisst das jetzt nicht eigentlich im Umkehrschluss, dass nur kompetente Rechtsberatung zugelassen werden sollte, die aber eigentlich aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes nicht erlaubt ist?
Wenn Lieschen Müller und ich hier nicht mehr mitmachen, dann ist es doch eigentlich genau das, was nicht sein soll.
Die Mandanten, die in Praxen auftauchen und dem Rechtsanwalt sagen wollen, was Recht ist gibt es immer. Wenn die das vorab auch hier tun, ändert das nichts daran.
Aber vielleicht hindern Lieschen und ich auch mal den ein oder anderen daran, überhaupt mit dieser Einstellung an die Sache ranzugehen.
Was mir hier auch fehlt, ist die Antwort auf die Frage: Warum nur Verbraucherschutz im Bereich Jura? Da geht bisher nie einer drauf ein.
Gruß!
Horst
Hallo!
Übrigens kommen die ganzen Argumente pro und contra auch, wenn
man einfach „Rechtsberatungsgesetz“ bei Google eingibt.
Dann kann ich ja meine Duskussionen in Zukunft mit mir allein führen und fleißig Gegenargumente bei Google suchen, die ich dann durch mich selbst widerlege. Du hast diese Diskussion angetreten und bist damit in der Pflicht, auch mal ein vernünftiges Argument zu bringen. Ganz einfach.
Rein Rechtsgeschichtlich betrachtet ist das
Rechtsberatungsgesetz allerdings klar antisemitisch gewesen,
da es sich insbesondere gegen die Weiterbetätigung jüdischer
Anwälte richtete (bitte Vergangenheitsform beachten, danke!)
Wieso hilft denn diese Rechtsgeschichte dabei weiter, wenn man die Frage diskutiert, welche Vor- und Nachteile das Gesetz heute bringt?
In wie weit eine derartige Restriktion nun sinnvoll und einem
Konzept des "mündigen Bürgers"angemessen ist, darüber habe ich
eine ziemlich klare Meinung.
Mündigkeit? Wieso muss der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung abführen? Weil der mündige Bürger, wenn er die Wahl hat, sich dafür entscheidet, dass es vielleicht diesen Monat nicht so wichtig ist, die Arbeitslosenversicherung zu bezahlen, weil man das Geld woanders besser brauchen kann. Das ist entmündigend nach Deiner Ansicht, notwendig nach meiner Ansicht.
Wenn ich als Laie die Wahl habe, ob ich mich nun kompetent beraten lasse und dafür Geld bezahle, oder aber vermeintlich kompetent, dafür aber kostenlos und u.U. mit einem falschen Rat dastehe, dann überlege ich es mir doch auch zwei mal, ob ich nun wirklich einen Anwalt einschalten will.
Es ist ja nicht so, dass die Rechtsdurchsetzung jedem ohne Anwalt unmöglich gemacht würde. Amtsgericht, Sozialgericht, Arbeitsgericht. Alles geht ohne Anwalt und gerade wenn kein Anwalt da ist, ist die Hinweispflicht des Gerichts besonders umfangreich. Nur macht es meiner Meinung nach nicht viel Sinn, sich in die Hände vermeintlich sachkundiger Laien zu begeben, in der Meinung, diese würden ihre Sache eben so gut machen wie ein Anwalt.
Ich selbst würde den Teufel tun und mir bei einem Forum wie diesem hier, selbst wenn es erlaubt wäre, einen konkreten Rechtsrat einzuholen. Aber es müssen ja nicht alle Menschen so vernünftig sein, sich nicht auf Antworten wie „Klar ist die Kündigung zugegangen, wenn sie als Einschreiben mit Rückschein abgeschickt wird und sie der Empfänger nicht abholt“ zu verlassen, die womöglich noch mit der Generalklausel „Wo kommen wir denn da hin?“ oder „Das wäre ja noch schöner“ schließen.
Insbesondere der äusserst bizarre Fall mit dem pensionieren
Richter (der bis vor das BVerfG ging) ist intressant.
Irgendwelche Anmerkungen dazu?
Was ist daran bitte bizarr?
Gruß,
Florian.
Hallo!
Übrigens kommen die ganzen Argumente pro und contra auch, wenn
man einfach „Rechtsberatungsgesetz“ bei Google eingibt.Dann kann ich ja meine Duskussionen in Zukunft mit mir allein
führen und fleißig Gegenargumente bei Google suchen, die ich
dann durch mich selbst widerlege. Du hast diese Diskussion
angetreten und bist damit in der Pflicht, auch mal ein
vernünftiges Argument zu bringen. Ganz einfach.
Nein, ich bin NICHT der Ausgangsposter… Ehrlich, ich habe keinen Doppelaccount.
Ich habe nur versucht, dem Frager eine möglichst schnelle Antwort zu geben.
(Scheint mir gelungen zu sein)
Du verkennst vollkommen den Sinn meiner Antwort.
(OK, den Kommentar zur Vergangenheit dieses Gesetzes konnte ich mir nicht verkneifen, wenn ich gewusst hätte, was daraus entsteht…)
Rein Rechtsgeschichtlich betrachtet ist das
Rechtsberatungsgesetz allerdings klar antisemitisch gewesen,
da es sich insbesondere gegen die Weiterbetätigung jüdischer
Anwälte richtete (bitte Vergangenheitsform beachten, danke!)Wieso hilft denn diese Rechtsgeschichte dabei weiter, wenn man
die Frage diskutiert, welche Vor- und Nachteile das Gesetz
heute bringt?
Tja, ich wollte nur anmerken, dass die Aussage, dass das Gesetz ursprünglich neutral war, eben Rechtsgeschichtlich betrachtet falsch ist.
Irgendwelche Einwände?
In wie weit eine derartige Restriktion nun sinnvoll und einem
Konzept des "mündigen Bürgers"angemessen ist, darüber habe ich
eine ziemlich klare Meinung.Mündigkeit? Wieso muss der Arbeitgeber die Beiträge zur
Sozialversicherung abführen? Weil der mündige Bürger, wenn er
die Wahl hat, sich dafür entscheidet, dass es vielleicht
diesen Monat nicht so wichtig ist, die
Arbeitslosenversicherung zu bezahlen, weil man das Geld
woanders besser brauchen kann. Das ist entmündigend nach
Deiner Ansicht, notwendig nach meiner Ansicht.
Darüber werden wir uns eben nicht einig werden.
Ich sehe es eben anders.
(im übrigen empfehle ich dir zu dem Thema, dich mal selbständig zu machen…)
Wenn ich als Laie die Wahl habe, ob ich mich nun kompetent
beraten lasse und dafür Geld bezahle, oder aber vermeintlich
kompetent, dafür aber kostenlos und u.U. mit einem falschen
Rat dastehe, dann überlege ich es mir doch auch zwei mal, ob
ich nun wirklich einen Anwalt einschalten will.
Ja, eben, das verstehe ich unter Mündigkeit.
Warum werde ich dazu NUR bei der Juristerei gezwungen, dass ich bereits wenn ich einen Unverbindlichen Rat einholen will, mich bereits an eine zugelassene Stelle wenden Muss?
Es ist ja nicht so, dass die Rechtsdurchsetzung jedem ohne
Anwalt unmöglich gemacht würde. Amtsgericht, Sozialgericht,
Arbeitsgericht. Alles geht ohne Anwalt und gerade wenn kein
Anwalt da ist, ist die Hinweispflicht des Gerichts besonders
umfangreich. Nur macht es meiner Meinung nach nicht viel Sinn,
sich in die Hände vermeintlich sachkundiger Laien zu begeben,
in der Meinung, diese würden ihre Sache eben so gut machen wie
ein Anwalt.
darum geht es ja gar nicht, es geht darum, dass ich nicht einmal irgendwo öffentlich ganz unverbindlich fragen darf.
Ich lass mir ja auch nicht von einem Laien den Blinddarm rausnehmen, aber ich kann durchaus mal einen Laien fragen, woher denn meine Bauchschmerzen kommen.
(Wenn ich da so das Medizinbrett ansehe, dann kommt da häufig der Rat: GEH ZUM ARZT)
Ich selbst würde den Teufel tun und mir bei einem Forum wie
diesem hier, selbst wenn es erlaubt wäre, einen konkreten
Rechtsrat einzuholen.
Schön für dich…
Aber es müssen ja nicht alle Menschen so
vernünftig sein, sich nicht auf Antworten wie „Klar ist die
Kündigung zugegangen, wenn sie als Einschreiben mit Rückschein
abgeschickt wird und sie der Empfänger nicht abholt“ zu
verlassen, die womöglich noch mit der Generalklausel „Wo
kommen wir denn da hin?“ oder „Das wäre ja noch schöner“
schließen.
Wie gesagt, warum ist die Juristerei die einzige Disziplin, wo ein deratig restriktives Gesetz gilt?
Insbesondere der äusserst bizarre Fall mit dem pensionieren
Richter (der bis vor das BVerfG ging) ist intressant.
Irgendwelche Anmerkungen dazu?Was ist daran bitte bizarr?
Ein ehemaliger Richter an einem OLG wird aufgrund der schlampigen Formulierung des Gesetzes zunächst Verurteilt, weil er angeblich illegale Rechtsberatung gemacht hätte. Erst das BVerfG hebt dieses Urteil auf.
Wenn das nicht bizarr ist, was dann? Ist ein ehem. Richter am OLG nicht fachkundig genug, um Rechtsberatung zu machen? Warum muss erst das BVerfG das feststellen…
was haben wir also:
Ein enorm restriktives Gesetz, das noch dazu schlampig formuliert ist.
Mike
Hallo!
Nein, ich bin NICHT der Ausgangsposter… Ehrlich, ich habe
keinen Doppelaccount.
Hab ich auch nicht behauptet. Du hast nur die Diskussion mit Deiner Bemerkung losgetreten. Was das Für und Wider angeht dann einfach mal auf google zu verweisen, finde ich ein wenig dünn.
Tja, ich wollte nur anmerken, dass die Aussage, dass das
Gesetz ursprünglich neutral war, eben Rechtsgeschichtlich
betrachtet falsch ist.
Irgendwelche Einwände?
Wer hat denn das behauptet?
Darüber werden wir uns eben nicht einig werden.
Ich wollte Dir nur aufzeigen, dass das, was Du als Mündigkeit ansprichst, vom Gesetzgeber auch in anderen Bereichen als Gefahr erkannt wird.
(im übrigen empfehle ich dir zu dem Thema, dich mal
selbständig zu machen…)
Ich wüsste nicht, was das mit meiner Bemerkung zur Frage, wer die Beiträge zur Sozialversicherung abführt, zu tun haben sollte.
Ja, eben, das verstehe ich unter Mündigkeit.
Dann müsste nach Deiner Ansicht auch das Arbeitszeitgesetz abgeschafft werden, weil der mündige Bürger ja selbst entscheiden kann, ob er nun 15 Stunden am Tag arbeiten will oder nicht.
Warum werde ich dazu NUR bei der Juristerei gezwungen, dass
ich bereits wenn ich einen Unverbindlichen Rat einholen will,
mich bereits an eine zugelassene Stelle wenden Muss?
Schonmal in § 2 des Steuerberatergesetzes geschaut? Übrigens soweit ich weiß kein Nazi-Gesetz.
darum geht es ja gar nicht, es geht darum, dass ich nicht
einmal irgendwo öffentlich ganz unverbindlich fragen darf.
Du kannst doch auch ganz unverbindlich fragen, welche Voraussetzungen etwa erfüllt sein müssen, um etwa eine Kündigung orgdnungsgemäß zuzustellen. Wir können uns ja hier auch über Rechtsgeschichte und Privatautonomie oder was weiß ich ganz frei unterhalten…passiert nur leider zu selten hier. Also ich verkneife mir in der Tat Antworten auf Fragen, die ellenlange Sachverhalte beinhalten und die offensichtlich dazu da sind, sich den Gang zum Anwalt zu sparen, obwohl der dringend anzuraten wäre. Nicht nur wegen des Rechtsberatungsgesetzes, sondern auch weil ich keine Lust habe, hier mit Antworten um mich zu werfen, mit denen ich liebend gern später mein Geld verdienen würde 
Ich selbst würde den Teufel tun und mir bei einem Forum wie
diesem hier, selbst wenn es erlaubt wäre, einen konkreten
Rechtsrat einzuholen.Schön für dich…
Vor allem sicherer.
Wie gesagt, warum ist die Juristerei die einzige Disziplin, wo
ein deratig restriktives Gesetz gilt?
Wie erwähnt, die Steuerberater sichern ihre Pfründe ganz ähnlich.
Ein ehemaliger Richter an einem OLG wird aufgrund der
schlampigen Formulierung des Gesetzes zunächst Verurteilt,
weil er angeblich illegale Rechtsberatung gemacht hätte. Erst
das BVerfG hebt dieses Urteil auf.
Es geht nicht um die schlampige Formulierung, sondern darum, dass der Begriff der Geschäftsmäßigkeit in der Auslegung den Wandel der Zeit berücksichtigen muss und dass bei einem sachkundigen Volljuristen, der altruistisch tätig wird, u.U. eine andere Beurteilung notwendig ist, als bei Lieschen Müller.
Im übrigen hat das BVerfG das Gesetz wie selbstverständlich als verfassungsgemäß erachtet und eben keinen einzigen Hinweis darauf gegeben, dass eine Öffnung der Rechtsberatung für alle Lieschen Müllers anzuraten wäre.
Gruß,
Florian.