Ich werde im Winter aus meiner jetzigen Wohnung ausziehen. Der
Vermieter hat bereits jetzt angekündigt, dass er meine Kaution
einbehalten wird: „Da werde ich schon einen Grund finden“. Der
Zustand der Wohnung ist 1a, frisch renoviert und wesentlich
besser als beim Einzug. Das Problem ist, daß ich eine
All-Inclusive-Miete bezahle, in der auch Gas und Strom enthalten
ist. Damit ich nun nicht Ewigkeiten auf meine DM 4000.- Kaution
warten muss, habe ich dem Vermieter angedroht, die letzten zwei
Monatsmieten nicht zu zahlen. Daraufhin hat er mir angedroht, in
diesem Falle sofort Strom, Gas und Wasser abstellen zu lassen.
Frage: Kann er so vorgehen? Wenn nicht und er tut es trotzdem:
Welche Möglichkeiten habe ich, dagegen vorzugehen (Einstweilige
Anordnung…)?
Danke und Gruesse
Malte
Hallo,
ich denke, Du kannst nicht so einfach die Monatsmieten einbehalten nur auf den Verdacht hin, dass Dein Vermieter die Kaution moeglicherweise unrechtmaessig
zurueckbehaelt.
Wichtig ist, bei der Endabnahme der Wohnung einen Zeugen dabei zu haben. Vom Vermieter festgestellte Maengel sind schriftlich festzuhalten und zu fotografieren.
Sollten reale Maengel (die ueber die allg. Abnutzung hinausgehen) vorhanden sein, so darf der Vermieter nur soviel von der Kaution zurueckbehalten, wie zur Beseitigung
notwendig ist. Meines Wissens muss er dir auch die Moeglichkeit einraeumen, die Maengel selber zu beseitigen (er kann nicht einfach seinen Schwager beauftragen das
zu erledigen und eine horrende Rechnung auszustellen).
Wenn er sich dann weiter querstellt bleibt nur Mieterbund / Anwalt.
(Nett von ihm, Dir die Gelegenheit zu bieten, Dich bereits im Vorfeld darauf vorzubereiten)
Strom, Wasser und Gas darf er Dir nicht so einfach abdrehen. Da ist mindestens mal eine schriftliche Mahnung notwendig mit der Androhung der Massnahme und einer Fristsetzung.
Gruss, Niels
Hi!
Wenn du Rechtsschutz hast dann geh sofort zum Anwalt, denn mit solchen Leuten ist eh keine Einigung möglich!
Die Miete würde ich auch nicht zahlen! Ist zwar gesetzlich nicht korrekt, aber wirkungsvoll ;o))! Vorallem muß er dann Klage einreichen, wenn er was will und du kannst alles auf dich zukommen lassen ;o)!
Da du ja im Recht zu sein scheinst wird er nicht klagen und du hast so keinerlei Ärger!
Rechne einfach aus, was dir incl. Zinsen an Kaution zusteht und ziehe dsa von der Miete ab!
Wenn Du Zeugen für die Aussagen des Vermieters hast würde ich sogar strafrecthlich Schritte in Erwägung ziehen, rein um dem zu zeigen, daß du Dich wehrst!
Abstellen darf er dir rein gar nichts, egal ob du die Miete zahlst oder nicht!
Gruß
Bernd
Lieber Malte,
klar ist, dass dein Vermieter nicht machen kann was er will. Ebenso klar ist allerdings, dass du dich ordnungsgemäß verhalten solltest. Im Falle eines Rechtstreits würde es die Angelegenheit nicht besser machen, wenn du auch noch Selbstjustiz übst.
Es hatte schon jemand anderes den Vorschlag gemacht, dass du einen Zeugen mit zur Wohnungsabnahme nimmst. Unbedingt! Und du musst darauf bestehen, dass die Abnahme protokolliert wird. Fotos sind dabei noch nichtmal ganz so wichtig, wenn das Protokoll ordnungsgemäß geführt wird. Daraus geht ja dann hervor, was nicht in Ordnung ist und welche Mängel du möglicherweise noch zu beseitigen hast. Wenn du mit dem Protokoll nicht einverstanden bist, kannst du die Fotos immer noch machen. Das hierzu.
Sollten Mängel festgestellt werden kannst du sie natürlich selbst beseitigen. Den Übergabetermin solltest du vielleicht so legen, dass dir dafür noch Zeit bleiben würde und nicht über den Kündigungstermin hinausgeht. Das würde nämlich noch eine weitere Mietzahlung bedeuten.
Wenn die Wohnung in Ordnung ist muss er dir die Kaution zurückzahlen incl. Zinsen! Ansonsten kannst du die Zahlung einklagen. Das ist der richtige Weg.
Mach’ nicht den Fehler zwei Monatsmieten einzubehalten. Das eine hat nämlich nichts mit dem anderen zu tun. Du hättest nämlich möglicherweise eine Zahlungsklage am Hals. Das könnte für dich teuer werden.
Gruß
Dagmar