hab` mal wieder eine Frage bei der mir schon die Zuordnung zu einem Fachbereich Gedanken an Aspirinmangel nahelegt, weswegen ich Sie auch bei „Recht“ plaziert habe.
Wann und wie kann ich bei der Ulag einen Antrag auf (?) nicht in Anspruch genommenes Urlaubsgeld stellen?
An der Frage wird wohl schon klar wie wenig ich darüber weiß.
ich gehe davon aus, dass Du eine der Urlaubskassen des Baugewerbes, des Gerüstbaugewerbes oder des Maler- und Lackiererhandwerkes meinst - kurz: eine Urlaubskasse im Tarifbereich der Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Wenn dem so ist, kann man Dir dort auch weiterhelfen. Grundsätzlich gilt bei diesen Kassen: Auszahlung des (Rest-) Urlaubsgeldes bei Tod, Auswanderung, (bei Gastarbeitern) Rückzug in die Heimat und bei mehr als drei Monaten Beschäftigung ausserhalb des o. g. Tarifbereiches ist Auszahlung möglich über den letzten Arbeitgeber (innerhalb des Tarifbereiches). Achtung - bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis erfolgt die Auszahlung über zweite Steuerkarte in Klasse VI !!!
Entschädigung für verfallene Urlaubsansprüche, die nicht mehr als Freizeit genommen werden können, ist im zweiten Jahr nach Entstehung des Anspruches gegenüber der jeweiligen Kasse DIREKT möglich.
Falls Du keine der vorgenannten Urlaubskassen meinst, kann ich Dir nciht helfen.