Hallo Wissende,
ich habe vor 1/2 Jahr geheiratet und mein Mann und ich haben beide unsere Nachnamen behalten. Der Standesbeamte hat uns „belehrt“, daß wir noch 5 Jahre zeit haben, einen Ehenamen zu wählen. Was ist danach? Was ist, wenn wir in 6 Jahren Nachwuchs bekommen und dann einen gemeinsamen Namen haben wollen? Geht das dann noch oder ist in 5 Jahren endgültig Sense mit gemeinsamem Ehenamen?
Vielen Dank schon mal! Christine
Der Standesbeamte hat eine veraltete Sache erzählt
Nach § 1355 Abs. 3 Satz 1 BGB „soll“ der Ehename bei der Eheschließung bestimmt werden. Satz 2 ermöglicht es, die Erklärung „später“ (dann aber öffentlich beglaubigt) abzugeben.
Bis 1.7.1998 bestand für diese nachträgliche Erklärung eine Fünf-Jahres-Frist. Diese Frist wurde im Jahre 1998 durch Artikel 1 Nr. 47 des Kindschaftsreformgesetzes (!!!) aufgehoben. Der Bundestag macht neuerdings öfter einmal solche Sachen: In das „Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz“ vom Anfang 2000 (wo es um Änderungen in der Verfahrensordnung der Arbeitsgerichte geht) fummelt er hinein, daß die Kündigung von Arbeitsverhältnissen künftig nur noch schriftlich erfolgen kann (§ 623 BGB). Dasselbe mit der Fünf-Jahres-Frist: Wer sollte vermuten, daß in einem Gesetz, wo es um Kinder geht, etwas zum Ehenamen (vielleicht sogar kinderloser) Eheleute steht? Kein Wunder, daß der Standesbeamte davon nichts wußte.
Also: Keine Fünf-Jahres-Frist mehr. Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens ist unbefristet möglich. ABER eine Korrektur ist ausgeschlossen! Wird die Bestimmung vorgenommen, dann ist sie bindend.
Django
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Danke!
Genau das wollte ich wissen! Gruß Christine