Großes Problem!

Ich bin gestern mit einem Freund an einem Haus entlang gefahren (Mehrfamilien Haus) vor dem 2 Cola Kästen standen, wir kamen auf die Idee die mitzunehmen und den Pfand zu kassieren dabei entdeckten wir im Gebüsch noch mehr daraufhin haben wir angefangen sie alle in Auto einzuladen-die Kästen waren scheinbar vom Getränke Händler nebenan. Eine Frau aus dem Haus hat uns gesehen und die Polizei gerufen die waren auch sofort da und haben uns festgenommen. Jetzt habe ich eine Anzeige wegen schweren Diebstahls am Hals weil uns die Frau angeblich gesehen habe wie wir die Kästen aus dem getränkelager geklaut hätten.

Wir sind gerne bereit dafür gerade zustehen das wir es uns einfach erlaubt hatten die Kästen mitzunehmen aber einen Schweren Diebstahl mit Einbruch und was weiss ich nicht noch alles das wollen wir nicht auf uns sitzen lassen.

Kann uns jemand weiter helfen reicht es das uns angeblich Nachts eine einzelne Frau gesehen haben soll?? Ich meine das kann ja jeder behaupten sie war allein und wir zu zweit! Wir können ja auch behaupten sie hätte die Kästen geklaut!!!

Also wie wird das ausgehen soll ich mir einen Anwalt nehmen oder wird das nicht beweisbar sein??

Ich bin für jeden Tipp echt dankbar.

Kann uns jemand weiter helfen reicht es das uns angeblich
Nachts eine einzelne Frau gesehen haben soll?? Ich meine das
kann ja jeder behaupten sie war allein und wir zu zweit! Wir
können ja auch behaupten sie hätte die Kästen geklaut!!!

Ob die Aussage der Zeugin genügt, um die Staatsanwaltschaft und - im Falle der Anklageerhebung und der Eröffnung des Hauptverfahrens - auch das Gericht davon zu überzeugen, daß sich die Angelegenheit so, wie geschildert zugetragen hat, läßt sich von hier aus kaum beurteilen. „Demokratische“ Gesichtspunkte jedenfalls - also die Frage, welche Version des Geschehens die Mehrheit der Aussagen auf sich vereinigen kann - spielen keine Rolle. Entscheidend ist vielmehr, wie überzeugend letztlich die einzelnen Aussagen sind, was wiederum von der Beschaffenheit der jeweiligen Aussage und der Persönlichkeit des Aussagenden abhängt. Außerdem kommt es darauf an, welche sonstigen Umstände für die eine oder die andere Variante sprechen.

Um all dies zuverlässig einschätzen zu können, ist Einsicht in die Ermittlungsakten erforderlich, die allerdings grundsätzlich nur einem Verteidiger gewährt wird. Daher ist jedenfalls dann, wenn es tatsächlich zu einer Verhandlung kommen sollte, die Einschaltung eines Rechtsanwalts sehr sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen,

A. Tillmann

Eigentlich unfassbar…

Ich bin gestern mit einem Freund an einem Haus entlang
gefahren (Mehrfamilien Haus) vor dem 2 Cola Kästen standen,
wir kamen auf die Idee die mitzunehmen

und so weiter…

Wir sind gerne bereit dafür gerade zustehen das wir es uns
einfach erlaubt hatten die Kästen mitzunehmen

und so weiter…

Kann uns jemand weiter helfen reicht es das uns angeblich
Nachts eine einzelne Frau gesehen haben soll?? Ich meine das
kann ja jeder behaupten sie war allein und wir zu zweit! Wir
können ja auch behaupten sie hätte die Kästen geklaut!!!

…es ist einfach nicht zu fassen, was ich hier lese !

Also wie wird das ausgehen soll ich mir einen Anwalt nehmen
oder wird das nicht beweisbar sein??
Ich bin für jeden Tipp echt dankbar.

He Zauberlehrling, nimm es bitte hin:
der Einschätzung von Arnd Tillmann ist nichts hinzuzufügen, was die rechtliche Seite Deiner (Eurer) begangenen Straftat betrifft. Aber aufgrund der „überaus zahlreichen Antworten“ auf Deine Fragen ;o(((( in diesem Forum dürftest Du schon erkannt haben, daß hier e i n e Antwort schon zuviel gewesen wäre.
Es dürfte schon noch einige Forum-Teilnehmer geben, die ähnlich denken, wie ich es Dir rüberbringe, aber…
nochmal der dringende Rat an Dich: nimm Dir einen guten Anwwalt und denk drüber nach, was Du gepostet hast (siehe oben), indem Du von Deiner Straftat ablenkst und eine Zeugin beschuldigst, einen Diebstahl begangen zu haben.
…willst Du hierfür tatsächlich einen Tip haben?

Hallo,
sicherlich möchte ich nicht Partei ergreifen für Menschen, die Straftaten begehen.
Aber es ist doch eine Frage von einem Mitglied gestellt worden, die dieses Mitglied beantwortet haben wollte. Ich konnte in dem Posting keine Aussage finden, mit der der „Zauberlehrling“ eine Absolution erteilt haben wollte. Dass sein Verhalten falsch war, wird er wohl schon wissen, oder es zumindest durch unsere Gesetzeskraft erfahren. Sicherlich wollte er hier aber keine „Vorverurteilung“.
Ausserdem beschuldigt er die Zeugin ja nicht, diese Tat begangen zu haben, sondern argumentiert nur gegen deren Glabwürdigkeit bzgl. der (unklaren) Aussage.
Nochmals, bevor ich hier zerrissen werde: Ich halte solches Verhalten auch für verurteilenswert, finde aber, dass auch - wenn nicht sogar speziell dann - im Falle eines Fehlverhaltens dem Mitglied geholfen werden sollte. Sonst haben wir Postings mit: „Ein Bekannter hat…“, ist das dann besser…?
MfG
Michael Zettler

Hallo Michael,
ich akzeptiere natürlich Deine Meinung…

konnte in dem Posting keine Aussage finden, mit der der
„Zauberlehrling“ eine Absolution erteilt haben wollte.

Das wäre sicher das letzte, was ich mit meiner Aussage bezwecken wollte.

wollte er hier aber keine „Vorverurteilung“.

Im Gegenteil, er beabsichtigt ja gerade, sich von (fast) allem freizusprechen und einem anderen eine Schuld (Tat, Vergehen) zuzuschieben, sich zwar „nicht ganz“ aus seiner Verantwortung zu ziehen, aber der Zeugin eine solche aufzuerlegen.

Ausserdem beschuldigt er die Zeugin ja nicht, diese Tat
begangen zu haben, sondern argumentiert nur gegen deren
Glabwürdigkeit bzgl. der (unklaren) Aussage.

Sehe ich völlig anders…,gerade dies (Beschuldigung) tut er, denn die Aussage der Zeugin ist schon recht klar (was den Diebstahl betrifft).

Nochmals, bevor ich hier zerrissen werde:

Nein, Michael, hier wird niemand zerrissen, Deine sachliche Argumentation schon gar nicht, genauso erwarte ich es auch mir gegenüber, und wir sehen, daß zwei konträre Meinungen vorhanden sind, was die Angaben von „Zauberlehrling“ betreffen.
Aber, lassen wir es d i e entscheiden, die sich später damit auseinanderzusetzen haben und besseren Einblick in die Sache haben.

Postings mit: „Ein Bekannter hat…“, ist das dann besser…?

Ganz sicher nicht, gibt es sowieso schon zu viele…

Gruß
Klaus

P.S. Schön wäre, wenn „Zauberlehrling“ sich hierzu auch noch mal äußern würde. Ist das „große Problem“ schon beseitigt?

Hi Klaus!

Ich würd sagen sachlich bleiben und nicht überreagieren!

Im Gegenteil, er beabsichtigt ja gerade, sich von (fast) allem
freizusprechen und einem anderen eine Schuld (Tat, Vergehen)
zuzuschieben, sich zwar „nicht ganz“ aus seiner Verantwortung
zu ziehen, aber der Zeugin eine solche aufzuerlegen.

Zauberlehrlingchen will ja zu der Tat stehen, regt sich nur über die „Hexe“ auf, die nur um sich wichtig zu machen (oder warum auch immer) eine falsche Aussage ablegt! Damit ist diese Frau keinesfalls besser als Lehrling selbst, gelle!
Da dieser Frau natürlich geglaubt wird im Gegensatz zu den „Tätern“ ist das schon eine äußerst kriminelle Handlung!

Dementgegen steht ein eher harmlosees Vergehen vom Lehrling! Es war dumm… es war Diebstahl, aber soooooo ein schweres Vergehen nun auch wieder net! Abgesehen davon ist der dümmste eh der Getränkehändler, der seine Kisten frei rumstehen läßt ;o)))

Bernd

Ausserdem beschuldigt er die Zeugin ja nicht, diese Tat
begangen zu haben, sondern argumentiert nur gegen deren
Glabwürdigkeit bzgl. der (unklaren) Aussage.

Sehe ich völlig anders…,gerade dies (Beschuldigung) tut er,
denn die Aussage der Zeugin ist schon recht klar (was den
Diebstahl betrifft).

Nochmals, bevor ich hier zerrissen werde:

Nein, Michael, hier wird niemand zerrissen, Deine sachliche
Argumentation schon gar nicht, genauso erwarte ich es auch mir
gegenüber, und wir sehen, daß zwei konträre Meinungen
vorhanden sind, was die Angaben von „Zauberlehrling“
betreffen.
Aber, lassen wir es d i e entscheiden, die sich später damit
auseinanderzusetzen haben und besseren Einblick in die Sache
haben.

Postings mit: „Ein Bekannter hat…“, ist das dann besser…?

Ganz sicher nicht, gibt es sowieso schon zu viele…

Gruß
Klaus

P.S. Schön wäre, wenn „Zauberlehrling“ sich hierzu auch noch
mal äußern würde. Ist das „große Problem“ schon beseitigt?

Hi Klaus!

Ich würd sagen sachlich bleiben und nicht überreagieren!

Im Gegenteil, er beabsichtigt ja gerade, sich von (fast) allem
freizusprechen und einem anderen eine Schuld (Tat, Vergehen)
zuzuschieben, sich zwar „nicht ganz“ aus seiner Verantwortung
zu ziehen, aber der Zeugin eine solche aufzuerlegen.

Zauberlehrlingchen will ja zu der Tat stehen, regt sich nur
über die „Hexe“ auf, die nur um sich wichtig zu machen (oder
warum auch immer) eine falsche Aussage ablegt! Damit ist diese
Frau keinesfalls besser als Lehrling selbst, gelle!
Da dieser Frau natürlich geglaubt wird im Gegensatz zu den
„Tätern“ ist das schon eine äußerst kriminelle Handlung!

>
>da muss ich widersprechen… bist Du so weit informiert, dass Du dies bestätigen kannst…? Es könnte natürlich auch sein, dass unser „Schwerverbrecher“ die Aussage nur abzuschwächen versucht… aber… wir werden sehen… vielleicht…
>

Dementgegen steht ein eher harmlosees Vergehen vom Lehrling!
Es war dumm… es war Diebstahl, aber soooooo ein schweres
Vergehen nun auch wieder net! Abgesehen davon ist der dümmste
eh der Getränkehändler, der seine Kisten frei rumstehen läßt
;o)))

Bernd

MfG
Michael Zettler

Hi!

>da muss ich widersprechen… bist Du so weit informiert,
dass Du dies bestätigen kannst…? Es könnte natürlich auch
sein, dass unser „Schwerverbrecher“ die Aussage nur
abzuschwächen versucht… aber… wir werden sehen…
vielleicht…

Nööö, natürlich nicht (obowhls mich ineterssieren würde) ;o)) Aber die Vorwürfe kamen ja schließlich ohne genauere Kenntnis!

abgesehen davon glaub ich net, daß jemand der zugibt so nen Blödsinn gemacht zu haben bei der Frau dann Märchen erzählt…

Bernd

>

Dementgegen steht ein eher harmlosees Vergehen vom Lehrling!
Es war dumm… es war Diebstahl, aber soooooo ein schweres
Vergehen nun auch wieder net! Abgesehen davon ist der dümmste
eh der Getränkehändler, der seine Kisten frei rumstehen läßt
;o)))

Bernd

MfG
Michael Zettler

‚Demokratische‘ Gesichtspunkte, allgemein
Hallo,

zu den demoratischen Gesichtspunkten habe ich folgende Frage:

wenn man alleine im Auto unterwegs ist und sich mit einem anderen Verkehrsteilnehmer „anlegt“, dessen Wagen mit zwei Personen besetzt ist, wie sieht das dann aus?

Wird hier auch eher nach Glaubwürdigkeit entscheiden oder, wie es die landläufige Meinung ja besagt, danach, wer (oder überhaupt einen) mehr Zeugen „hat“ ?

Wenn ersteres zutrifft, woraus setzt sich die Glaubwürdigkeit einer Partei zusammen?
Geht es hier um die Anzahl der gesammelten Punkte in Flensburg, das Lebensalter, die Art der Kleidung, den Bildungsstand / die Rhetorische Gewandtheit?

Gibt es diesbezüglich überhaupt gewisse Regeln, die für Betroffene interessant sein könnten?

Vielen Dank im voraus,

Mathias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keine ‚demokratische‘ Entscheidung
Hallo,

wenn man alleine im Auto unterwegs ist und sich mit einem
anderen Verkehrsteilnehmer „anlegt“, dessen Wagen mit zwei
Personen besetzt ist, wie sieht das dann aus?
Wird hier auch eher nach Glaubwürdigkeit entscheiden oder, wie
es die landläufige Meinung ja besagt, danach, wer (oder
überhaupt einen) mehr Zeugen „hat“ ?

Ja, auch hier wird sich das (Straf- bzw. Zivil-) Gericht nicht von der Mehrheit, sondern von der Glaubhaftigkeit der Aussagen und der Glaubwürdigkeit der Aussagenden leiten lassen.

Wenn ersteres zutrifft, woraus setzt sich die Glaubwürdigkeit
einer Partei zusammen?
Geht es hier um die Anzahl der gesammelten Punkte in
Flensburg, das Lebensalter, die Art der Kleidung, den
Bildungsstand / die Rhetorische Gewandtheit?

Welche Version des Geschehens das Gericht für die überzeugendere hält, hängt unter anderem von der Glaub_würdigkeit_ jedes Zeugen und der Glaub_haftigkeit_ seiner Aussage ab, also sowohl von Umständen, die die Persönlichkeit des Aussagenden betreffen, als auch solchen, die sich auf den Inhalt seiner Angaben beziehen.

  1. Die Glaubwürdigkeit eines Zeugen hängt unter anderem ab von seiner Beziehung zu den unmittelbar am Prozeß Beteiligten (Partei bzw. Angeklagter), von seinen Wahrnehmungsmöglichkeiten (z.B. Seh- und Hörvermögen, Standort, u.a. einerseits, Licht- und Geräuschverhältnisse, Wetterbedingungen u.ä. am Ort des Geschehens andererseits), von seinem persönlichen Interesse am Ausgang des Rechtsstreits (geschäftliche Interessen, Schutz seines eigenen Ansehens, u.ä), von seinen intellektuellen Fähigkeiten (so etwa, wenn ein „einfach strukturierter“ Mensch ein kompliziertes Fachgespräch wiedergeben soll), von seinem Alter und seinem Lebenswandel und dem damit u.U. verbundenen Erfahrungsschatz, von seiner etwaigen besonderen Sachkunde (Automechaniker bei Beurteilung von KfZ-Mängeln, Arzt bei Einschätzung von Verletzungen, u.ä.), von seinem Beruf (Polizeibeamter, der wegen dienstlicher Wahrnehmungen gehört wird).

  2. Die Glaubhaftigkeit einer Aussage kann davon abhängen, wie schlüssig und plausibel der Zeuge das Geschehen schildert, desweiteren davon, ob der Zeuge den Hergang spontan anschaulich und detailreich - und zwar auch in Bezug auf solche Umstände, die nicht unmittelbar mit dem Gegenstand des Rechtsstreits zu tun haben - wiedergeben kann, oder ob er lediglich einen vorbereiteten Text herunterbetet und jeder Frage ausweicht, die die vorgegebene Marschroute verläßt. Die Glaubhafigkeit wird weiterhin durch das Auftreten des Zeugen bei der Vernehmung beeinflußt (Stottern, Rotwerden, hilfesuchende Blicke zu „seiner“ Partei) sowie davon, ob und inwieweit sich seine Angaben mit den Aussagen anderer Zeugen oder dem bereits bekannten Teil des Geschehens decken.

Mit freundlichen Grüßen,

A. Tillmann

Hallo, Arndt!

Vielen Dank für die ausführliche Hilfe,

Mathias