Autofahrer A, der im Außendienst tätig ist, hat sein Fahrzeug von der Kfz-Werkstatt K auf Autogas umrüsten lassen. In der ersten Zeit lief der Wagen problemlos. Nach ca. 15.000 km fing der Wagen im Gasbetrieb an zu ruckeln.
Daß K jetzt nachbessern muss, steht außer Frage.
A hat einen Mitarbeiter von K eine Probefahrt machen lassen, daraufhin einen Termin vereinbart, bei welchem der erste Versuch der Nachbesserung unternommen wurde. Das Problem ist jedoch nicht weg.
Nun hat A nach Rücksprache mit dem Hersteller der Anlage einen zweiten Termin zur Nachbesserung vereinbart.
Frage 1:
Sollte K das Problem bei diesem Termin wieder nicht in den Griff bekommen, wie sollte A dann vorgehen? Schriftlich eine Frist setzen? Wieviele Werktage sollte diese Frist umfassen? Wieviele Tage am Stück muss A den Wagen an K zur Verfügung stellen?
Frage 2:
Hat A das Recht auf einen kostenlosen Ersatzwagen? Das Problem wurde ja eindeutig nicht von ihm verschuldet. Außerdem arbeitet A im Außendienst (150-200 km täglich) und ist täglich auf ein Fahrzeug angewiesen.
