Sonderkündigungsrecht
Von: , Frage gestellt am Di, 25. Jul 2006
Ist ein Vertrag nach Kenntnissnahme des Wegfalls der Leistung oder eines wesentlichen Teils davon, mit sofortiger Wirkung kündbar, oder erst zu dem Termin, zu dem die vertraglich zugesicherte Leistung tatsächlich wegfällt? Vielen Dank den Experten. Gruß Stephan
