Sonderkündigungsrecht

Von: , Frage gestellt am Di, 25. Jul 2006

Ist ein Vertrag nach Kenntnissnahme des Wegfalls der Leistung oder eines wesentlichen Teils davon, mit sofortiger Wirkung kündbar, oder erst zu dem Termin, zu dem die vertraglich zugesicherte Leistung tatsächlich wegfällt? Vielen Dank den Experten. Gruß Stephan

2 Antworten zu dieser Frage

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re: Rücktrittsrecht

      Vielen Dank Alex für den sehr hilfreichen Hinweis. Freundliche Grüße Stephan [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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