Problemfall Geldanlage zu zweit und das Ende

Von: , Frage gestellt am Fr, 15. Sep 2000

Hallo lieber Experte,
ich benötige einmal mehr Dein Fachwissen. Folgendes hat sich zugetragen:
Letztes Jahr habe ich begonnen, mit einem "Freund" Geld in Aktien anzulegen.
Das Geld kam zur Hälfte von dem "Freund" und zur Hälfte von mir.
Das Depot lautete auf meinen Namen. Nun ging das leider nur eine Weile gut,
so, dass wir zwischenzeitlich das Depot wieder aufgelöst haben.
Die Aktien wurden verkauft. Den Anteil (die Hälfte) des Freundes habe ich ihm
überwiesen.
Vor einigen Tagen erhielt ich nun einen Brief von seinem Anwalt, dass der "Freund" (Mandant),
die ihm überwiesene Summe nicht nachvollziehen könne und zudem sei ich in unserem
Fall (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) verpflichtet bei Beendigung eine Auflösungsbilanz zu erstellen.
Weiterhin wird von mir verlangt die Belege (Verkaufsabrechnungen sowie eine Auflistung der Umsätze)
zu erstellen, obwohl dem "Freund" sämtliche Verkäufe per E-Mail mitgeteilt wurden..
Da ich besseres zu tun habe, als eine Abschlussbilanz zu erstellen, sowie alle Umsätze aufzulisten, frage ich
Dich nun, ist es auch möglich dem Rechtsanwalt einen Termin anzubieten zur Einsichtnahme in die Unterlagen?
Ich bin nicht gewillt, die Unterlagen in fremde Hände zu geben.
Bin ich wirklich verpflichtet eine Auflistung zu erstellen, oder ist eine Einsichtnahme in die Unterlagen ausreichend, zumal
es sich bei dem Anlagebetrag nicht um Millionen handelt!?
Ist es möglich für die mir entstehende Arbeit eine Aufwandsentschädigung zu verlangen? Ist es möglich die Onlinekosten in Rechnung zu stellen? Sind die erzielten Spekulationsgewinne von mir allein zu versteuern, oder muss jeder selbst seine anteiligen Spekulationsgewinne selbst versteuern, da wir eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bildeten?

Für eine baldige Antwort wäre ich Dir sehr dankbar!

Schöne Grüsse
Steffen

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden 2 hilfreich
    Die Gemeinschaft ist die Mutter des Streits,

    das bewahrheitet sich hier mal wieder.

    Erstens bin ich nicht überzeugt, daß dieses Anlagegeschäft eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts war. Es kann sich auch um einen simplen Darlehensvertrag des "Freundes" mit Dir gehandelt haben, dann bekommt der "Freund" "sein Geld" wieder und fertig; Zinsen müßten gesondert vereinbart sein, § 608 BGB, und für die Vereinbarung trägt der "Freund" die Beweislast.

    Zweitens endet auch eine GbR nicht mit einer "Bilanz". Die Auseinandersetzung der GbR verläuft nach §§ 730-735 BGB, nämlich:
    a) Rückgabe von "Gegenständen", § 732 S. 1 BGB. Haben wir hier nicht.
    b) Bezahlung der Gesellschaftsschulden, § 733 Abs. 1 BGB. Darunter fallen für mich auch die Online-Kosten, § 670 BGB; ich betrachte die "Betreuung" der Anlage als Auftrag, § 662 BGB, bei welchem die BAREN AUSLAGEN erstattet werden, aber nichts für eigene Arbeitsleistung gezahlt wird.
    c) Dann Rückzahlung der Einlagen in die GbR, § 733 Abs. 2 BGB. Der "Freund" erhält schlicht sein Geld zurück.
    d) Und wenn dann ein Überschuß bleibt, wird dieser "nach dem Anteile am Gewinne" (hier wohl: 50:50) geteilt, § 734 BGB.

    Falls der Anwalt DAS gemeint hat, als er "BILANZ" sagte, so soll er es haben. Wohlgemerkt: Nur diese Abrechnung, nicht die Belege dazu.

    Also Vorschlag: Nach o.g. Schema abrechnen, BelegEINSICHT (nur EINSICHT, keine Kopien) an Deinem Wohnsitz anbieten. Die eigenen baren Auslagen (Porto, Telefon, Autofahrten) nicht vergessen. Am Ende zahlt der "Freund" vermutlich zurück.

    Django

    • Antwort von nach 13 Stunden 1 hilfreich
      Re: Die Gemeinschaft ist die Mutter des Streits,

      Hi Django,
      selbst würdest du dich aber sicherlich wehren, wenn jemand mit dir so umspringen würde, nicht?

      Und du bist auch noch im Unrecht. Klar ist doch, wenn zwei Leute Geld anlegen, dass sie es zum Zweck der wundersamen Geldvermehrung tun. Damit ist (für mich jedenfalls) der Beweis schon erbracht (den du ja fordern würdest), dass die Aufteilung der Zinsen vereinbart wurde. Oder glaubst du, irgendjemand legt sein Geld einfach an, damit er es irgendwie los wird?

      Dagmar

  2. Antwort von nach 13 Stunden 1 hilfreich
    Re: Problemfall Geldanlage zu zweit und das Ende

    Hi Steffen,
    unabhängig davon, ob es sich nun um eine GbR handelt oder nicht (das ist nämlich hier schon fast unwichtig) musst du mit deinem Ex-Bekannten abrechnen. Und zwar so, dass es nachvollziehbar ist. Einlagen, Verkäufe, Zinseinnahmen und Auszahlungen. Das ist 'ne ganz klare Sache.

    Deine Ausgaben kannst du nicht geltend machen. Es handelt sich um nicht um eine geschäftliche sondern um eine private Angelegenheit. Wenn ihr das vorher vereinbart hättet, wäre das eine anderes Sache.

    Ich denke, ihr solltet euch gegenseitig aber nicht noch das Leben schwerer machen. Du hast dieses Depot im Auge gehabt, also erstell doch einfach eine ordentliche Abrechnung und zahle ggf. anstandslos das, was deinem Ex-Kumpel zusteht und damit biste dann den Ärger los.

    Vielleicht reicht es ja auch dem Anwalt, wenn du die Unterlagen vorlegst. Ansonsten bitte Kopien zuschicken. Das ist mit Sicherheit ausreichend.

    Dagmar

    • Antwort von nach 16 Stunden 3 hilfreich
      Re^2: Problemfall Geldanlage zu zweit und das Ende

      Hi Dagmar, unabhängig davon, ob es sich nun um eine GbR handelt oder
      nicht (das ist nämlich hier schon fast unwichtig)
      Das wird die Finanzverwaltung ganz anders sehen.
      Es ist schon ein Unterschied, ob es sich um einen blosen Darlehensvertrag oder um eine GbR handelt.

      Hinsichtlich der Ausführungen zur Rechtslage lt. BGB, solltest Du nochmal bei Django lesen, dann das BGB nehmen und nachlesen. musst du mit
      deinem Ex-Bekannten abrechnen. Und zwar so, dass es
      nachvollziehbar ist. Einlagen, Verkäufe, Zinseinnahmen und
      Auszahlungen. Das ist 'ne ganz klare Sache.
      Ja und das ganze mit ner ordentlichen Gewinnermittlung nach EStG, getrennt nach Veranlagungszeiträume. Deine Ausgaben kannst du nicht geltend machen. Es handelt sich
      um nicht um eine geschäftliche sondern um eine private
      Angelegenheit. Wenn ihr das vorher vereinbart hättet, wäre das
      eine anderes Sache.
      Seine Ausgaben sind WK!!!!
      Wenn es sich nur um ein bloses Darlehen handelt, sind die Zinseinkünfte ihm alleine als EK zuzuordnen. Kann dann eine Zinsvereinbarung nachgewiesen werden, wären die an den "Freund" zu zahlenden Zinsen WK. Alle Aufwendungen, die der Erzielung der EK dienen sind ebenfalls, sofern belegbar, WK.
      Wenn es eine GbR ist, wird ein gemeinsamer Gewinnermittelt und die Ausgaben, die Steffen allein hatte, wären Sonderbetriebsausgaben, die steuerlich seinen Gewinnanteil mindern. Ich denke, ihr solltet euch gegenseitig aber nicht noch das
      Leben schwerer machen. Du hast dieses Depot im Auge gehabt,
      also erstell doch einfach eine ordentliche Abrechnung und
      zahle ggf. anstandslos das, was deinem Ex-Kumpel zusteht und
      damit biste dann den Ärger los.
      ... und darf im E-Fall die Zinseinkünfte und etwaige Spekulationsgewinne alleine versteuern.

      MfG
      Undine

      • Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
        Re^3: Problemfall Geldanlage zu zweit und das Ende

        Hi Undine,
        weder einen Darlehensvertrag noch eine sonstige Absprache sehe ich (auch wenn es sich vielleicht um eine GbR handeln sollte). Wenn jetzt gerade erst angefragt wird, ob z.B. Onlinekosten abgerechnet werden könnten, dann ist doch vorher nichts vereinbart worden.

        Natürlich kann man nun alles herumdrehen, damit der Anfrager am besten aus der Nummer rauskommt. Aber ordentliche Geschäftsmethoden sind das nicht!

        Dagmar

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