Strafanzeige
Von: , Frage gestellt am Do, 27. Jul 2006
Wenn zwei Personen eine Vorladung als Beschuldigte zur Anhörung bei der Polizei bekommen,gegen wen wird dann Strafanzeige gestellt?Gegen beide?oder muss da schon klar ausgegrenzt sein wer der Tatverdächtige ist?Wenn beide sich z.T. auf Aussageverweigerung berufen,wer wird dann angeklagt?Muss der Tatverdacht eindeutig zuordenbar sein,bevor es zur Anklage kommt?Oder kann es zu einer Tat z.B. drei Beschuldigte geben,und Klage eingereicht werden auch wenn alle drei die Möglichkeit zu dem Vergehen hatten,aber alle dieses abstreiten.
