Strafanzeige

Von: , Frage gestellt am Do, 27. Jul 2006

Wenn zwei Personen eine Vorladung als Beschuldigte zur Anhörung bei der Polizei bekommen,gegen wen wird dann Strafanzeige gestellt?Gegen beide?oder muss da schon klar ausgegrenzt sein wer der Tatverdächtige ist?Wenn beide sich z.T. auf Aussageverweigerung berufen,wer wird dann angeklagt?Muss der Tatverdacht eindeutig zuordenbar sein,bevor es zur Anklage kommt?Oder kann es zu einer Tat z.B. drei Beschuldigte geben,und Klage eingereicht werden auch wenn alle drei die Möglichkeit zu dem Vergehen hatten,aber alle dieses abstreiten.

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Strafanzeige

    Ich denke dass jede Person vorgeladen werden kann. Bei der Anhörung sollen ja die Unsicherheiten beseitigt und Verdachtsmomente erhärtet werden. Erst wenn die Polizei damit einen oder mehrere dringend Tatverdächtige ermittelt hat, kann ein Strafantrag gestellt werden, auch gegen mehrere Personen. Ist die Beweislage zu dünn, mit oder ohne Aussage des oder der Beschuldigten, kann es keine Klage geben, wobei jede Verweigerung der Aussage den Tatverdacht verstärkt. Gruß Stephan [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Strafanzeige

      Erst wenn die Polizei damit
      einen oder mehrere dringend Tatverdächtige ermittelt hat, kann
      ein Strafantrag gestellt werden, auch gegen mehrere Personen.
      Sie sind doch schon Beschuldigte! Ist die Beweislage zu dünn, mit oder ohne Aussage des oder der
      Beschuldigten, kann es keine Klage geben,
      Wenn sie schon Beschuldigte sind, wird es schon Beweise geben, die aber natürlich auch entkräftet werden können. Es kommt sehr stark auf den speziellen Fall an. wobei jede Verweigerung der Aussage den Tatverdacht verstärkt.
      Das darf sie auf keinen Fall! Wenn man die Aussage verweigert, führt das nicht zu einer Verstärkung des Tatverdachtes!

      • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Strafanzeige

        Aber es wird bei Aussageverweigerung umso intensiver ermittelt, es gilt überall: Wer etwas zu verbergen hat, macht sich verdächtig. Gruß Stephan [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 3 Stunden 1 hilfreich
          Re^4: Strafanzeige

          Aber es wird bei Aussageverweigerung umso intensiver
          ermittelt, es gilt überall: Wer etwas zu verbergen hat, macht
          sich verdächtig. Gruß Stephan
          Hallo,
          wenn die ermittelnden Personen einen solchen Schluss ziehen, haben sie eine Grundregel des Strafprozeßrechtes nicht verstanden. Der Beschuldigte steht nicht unter Wahrheitspflicht. Wenn er etwas sagt, kann das wahr oder falsch sein, oder er sagt eben nichts. Nach der von dir dargestellten Lesart macht sich der Beschuldigte verdächtig, wenn er nichts sagt; sagt er etwas, macht sich aber auch verdächtig, weil er ja nicht die Wahrheit sagen muss und man argumentieren könnte, dass er die für ihn günstigste und nicht die richtige Variante wählt. Das nemo tenetur-Prinzip (niemand ist verpflichtet, sich selbst anzuklagen) macht aber nur dann Sinn, wenn das Schweigen des Beschuldigten auch wirklich nur als Schweigen und sonst als gar nichts gewertet wird.
          Grüße, Peter

        • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Strafanzeige

          Aber es wird bei Aussageverweigerung umso intensiver
          ermittelt,
          Das mag sein... es gilt überall: Wer etwas zu verbergen hat, macht
          sich verdächtig.
          Doch sollte das in Hinblick auf das Zeugnisverweigerungsrecht im rechtlichen Sinne auf keinen Fall gelten. (Obwohl man es mit seinem normalen Verstand natürlich weiß)

          • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Strafanzeige

            Hmm, mal kurz zusammenfassend.Also ich behaupte mir ist Geld abhandengekommen,drei Personen könnten es haben.Also erstatte ich Anzeige gegen zwei davon, weil die Wahrscheinlichkeit ,dass sie es haben am grössten ist.Beide beschuldigte sagen aus ,dass sie es nicht haben und verweisen auch noch an die Dritte Person.
            Jeder verdächtig jeden.Es gibt jedemenge Verdachtsmomente,aber beweisen,dass eine bestimmte Prson es tatsächlich entwendet hat, gibt es keine.A sagt aus ich habs nicht aber b oder c kommen in auch in frage.b sagt auch aus ich habs nicht aber a und c hatten genauso die möglichkeit etc.Dann werden alle drei angeklagt?Gibt es da nicht auch eine regelung ,laienhaft ausgedrückt,vonwegen Aussicht auf Erfolg?

            • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
              Re^6: Strafanzeige

              Hallo! beweisen,dass eine bestimmte Prson es tatsächlich entwendet
              hat, gibt es keine.
              Wenn es keine Beweise gibt, kann niemand veruteilt werden, dann wird auch der Staatsanwalt keine Anklage erheben bzw. das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen, weil kein hinreichender Tatverdacht besteht.

              Gruß,

              Florian.

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Strafanzeige

    Wenn zwei Personen eine Vorladung als Beschuldigte zur
    Anhörung bei der Polizei bekommen,gegen wen wird dann
    Strafanzeige gestellt?Gegen beide?
    Wenn beide Beschuldigte sind, dann ist es wahrscheinlich, dass auch gegen beide Anzeige erhoben wird. oder muss da schon klar ausgegrenzt sein wer der Tatverdächtige ist?
    Beide waren mal Tatverdächtige, jetzt sind sie Beschuldigte.
    "Ein Verdächtiger ist eine Person, gegen die ein Verdacht einer Straftat besteht. Zum Beschuldigten wird der Verdächtige, wenn gegen ihn ein Anfangsverdacht aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte besteht (§ 152 Abs. 2 StPO)." Wenn beide sich z.T. auf Aussageverweigerung berufen,wer wird dann
    angeklagt? Muss der Tatverdacht eindeutig zuordenbar sein,bevor
    es zur Anklage kommt?Oder kann es zu einer Tat z.B. drei
    Beschuldigte geben,und Klage eingereicht werden auch wenn alle
    drei die Möglichkeit zu dem Vergehen hatten,aber alle dieses
    abstreiten.
    Ich denke, dass das auf den speziellen Fall ankommt. Aber wenn schon beide Beschuldigte sind, dann wird man gegen beide eindeutige Vorwürfe erarbeitet haben.

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!