Impressumspflicht - ja oder nein?

Von: , Frage gestellt am Do, 27. Jul 2006

Hallo Sachkundige,

ich suche jetzt schon länger wegen der Impressumspflicht für private
homepages.

Es gibt viele widersprüchliche Aussagen.
Gibt es definitive Regeln / Gesetze / Urteile?
Das Teledienstegesetz wird von allen möglichen Leuten immer
unterschiedlich interpretiert.
Selbst Anwälte streiten da munter.
Gruß
Wilfried

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Impressumspflicht - ja oder nein?

    Hallo! ich suche jetzt schon länger wegen der Impressumspflicht für
    private
    homepages.
    Die Regelung findet sich in § 6 Teledienstgesetz. Das Problem wird sein, sich zu fragen, ob denn nun eine Homepage, die rein privaten Zwecken dient, geschäftsmäßig im Sinne des Gesetzes ist. Ich würde das auf den ersten Blick verneinen, wenn es sich um eine wirklich rein private Homepage handelt, die nicht etwa auch zusätzlich noch Werbebanner o.ä. enthält. Aber das kann man vielleicht auch anders sehen. Vielleicht hilft dieser Link für den ersten Eeinstieg:

    http://www.xexor.com/Impressum.pdf

    Gruß,

    Florian.

    • Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Impressumspflicht - ja oder nein?

      Hallo Florian,

      danke erst einmal für die Antwort.

      Genau da liegt eben die Unsicherheit. In dem genannten .pdf-File
      "Geänderte Rechtsprechung zur Impressumspflicht" wird es meiner
      Ansicht nach deutlich zum Ausdruck gebracht. Auch ein privater HP-
      Betreiber unterliegt der Impressumspflicht.
      Einige Anwälte sehen die Interpretation "geschäftsmäßig" genauso,
      andere wiederum nicht.
      "Private Gelegenheitsgeschäfte" sind aber doch keine auf Dauer
      angelegte Fotosammlung, in der eine Person mehrfach abgebildet ist.
      Zumal der Eigentümer der website ein IT-Profi sein will, der als
      Freiberufler Firmennetze betreut und über links auf eben dieser HP
      auf seine beruflichen HPs verweist. Aus diesen befindet sich
      ebenfalls kein Impressum.
      Einzige Kontaktmöglichkeit wäre eine Kontaktaufnahme über eben die
      website mittels browser.

      Er entzieht sich damit zwar nicht dem Wettbewerb, der mir gegenüber
      nicht existiert. Allerdings entzieht er sich einer gerechtfertigten
      Inanspruchnahme. Ich habe leider keinen Zugriff auf eine
      Postanschrift (ladefähige Anschrift) Die sollte also auch für private
      HPs gelten.

      Deshalb suche ich jetzt einen Rechtsanwalt, der meine Interessen
      vertritt. Eben das Entfernen meiner Bilder aus dem veröffentlichtem
      Fotoalbum.

      Gruß
      Wilfried

      - - - - - - - - Zitat
      Damit sollte feststehen, dass der Inhalt des § 12 TDG, mit dem die
      Nichteinhaltung der Impressumspflicht mit einem Bußgeld von bis zu
      50.000,00 EURO belegt wird, nunmehr nicht mehr als bloße wertneutrale
      Ordnungsvorschrift anzusehenist, sondern auch für das Bestehen eines
      wettbewerbsbezogenen Regelungsgehaltes spricht.
      ...........
      Die Pflicht zurAnbieterkennzeichnung trifft nach §6 Satz 1 TDG alle
      Anbieter "geschäftsmäßiger Teledienste". Der Begriff "Teledienst" ist
      sehr weit gefasst, so dass im Prinzip jede Internetpräsenz ein
      Teledienst im Sinne des TDG ist, sofern sie nicht als Mediendienst
      imSinne des Mediendienststaatsvertrages (MDStV in der Fassung vom
      01.07.2002) einzuordnen ist.
      Der Gesetzgeber hat es dabei versäumt, näher zu definieren, wann ein
      Teledienst als "geschäftsmäßig" im Sinne von § 6 TDG einzuordnen ist,
      um auf diese Weise den Anwendungsbereich der Pflicht zur
      Anbieterkennzeichnung sinnvoll einzugrenzen. Der Gesetzgeber spricht
      in der Gesetzesbegründung davon, dass jede nachhaltige Tätigkeit
      mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht als geschäftsmäßig einzuordnen
      ist. Lediglich private Gelegenheitsgeschäfte sollen vom
      Anwendungsbereich ausgeschlossen werden. Letztlich ist jede auf Dauer
      angelegte Internetseite damit nachhaltig und folglich geschäftsmäßig
      einzuordnen.

      - - - - - - - - Zitat Ende ich suche jetzt schon länger wegen der Impressumspflicht für
      private
      homepages.
      Die Regelung findet sich in § 6 Teledienstgesetz. Das Problem
      wird sein, sich zu fragen, ob denn nun eine Homepage, die rein
      privaten Zwecken dient, geschäftsmäßig im Sinne des Gesetzes
      ist. Ich würde das auf den ersten Blick verneinen, wenn es
      sich um eine wirklich rein private Homepage handelt, die nicht
      etwa auch zusätzlich noch Werbebanner o.ä. enthält. Aber das
      kann man vielleicht auch anders sehen. Vielleicht hilft dieser
      Link für den ersten Eeinstieg:

      http://www.xexor.com/Impressum.pdf

      Gruß,

      Florian.

    • Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Umsatzsteuer-Identifiktionsnummer? Was das?

      Hallo

      Da steht das bei gewerbl. Seiten eine Umsatzsteuer-Identifiktionsnummer mit im Impressum stehen muss und nicht die Steuernummer.

      Angenommen Reisebüro XYZ hat keine Identifiktionsnummmer (auch nie von gehört). Ist es dann korrekt das auch keine Steuernummer im Impressum steht oder muss die dann herhalten?
      Oder muss Inhaber X sich so eine Nummer besorgen?

      Über Google konnte ich nur das finden:

      1. Wahlfreiheit bei Abgabe der Steuernummer

      Rechnungen müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten. Den Unternehmern ist es jedoch frei gestellt, welche Steuernummer sie auf ihren Ausgangsrechnungen angeben: die Steuernummer, die das zuständige Finanzamt vergibt, oder die Umsatzsteuer- Identifikationsnummer, die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt. Bei Rechnungen über Kleinbeträge muss keine Steuernummer angegeben werden.

      Sollten Sie noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, können Sie diese beim

      Bundeszentralamt für Steuern
      Dienstsitz Saarlouis
      Ahornweg 1-3
      66740 Saarlouis

      Tel.: +49-(0)6831-456-444
      Fax: +49-(0)6831-456-120

      oder online hier: https://www.formulare-bmf.de/ffw/form/display.do?$co... beantragen.

      Angeben müssen Sie dabei Ihren Namen, Adresse, die Steuernummer, unter der Ihr Unternehmen umsatzsteuerlich geführt wird und Ihr zuständiges Finanzamt.



      MfG
      Lilly

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Impressumspflicht - ja

    Hallo Wilfried,


    die Antwort ist ja,wenn du nicht von "gewissen" "Abmahnpäpsten" des Internets zur Kasse gebeten werden willst......
    Begründung:
    Wenn du nicht eine vollkommmen "Primitive" Homepage betreibst
    (also z.B. Nur "Heiner Weckesbach,Organist") bräuchtest du keines....
    Sobald du aber die "Gimmicks" des Internet nutz,wie zum B. Gästebücher
    (und damit zum "Pressefuzzi" wirst..*grinz*......),must du auch ein
    "Impressum" haben......

    Nur ganz nebenbei bemerkt,in Deutschland kann man dich ohnehin "Jederzeit" dank des neuen "Teledienst-Gesetzes" als "Betreiber" der
    Homepage ermitteln,da die Provider ja die Verbindungsdaten speichern müssen und sich somit jederzeit der "Urheber" einer HP im Web ermitteln läßt......

    mfg

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