Rechnug vom Wasserwerk nach 4,5 Jahren

Hallo,

A hat da ein Problem mit seinem Wasserwerk.

Nachdem in diesem Jahr die Zähler wegen Wartung ausgewechselt wurden, hat das Wasserwerk festgestellt, das für A seinen Privaten Wasserverbrauch keine Rechnungen gestellt wurden.

(kein Mieter sondern Hauseigentümer)

Somit reichte Sie eine Rechnung mit geschätzen Zählerständen mit Beginn 04.01.2002 ein.

Dadurch das ein 2ter Firmenanschluß besteht, gab es jedes Jahr die Meldekarte für die Zählerstände. Auf dieser Karte hat A dann den Zählerstand von beiden Zählern angegeben.

Für den Privaten Zähler wurden auch keine Abschlagzahlungen geleistet und auch nicht angefordert.

? Muß die Rechnung akzeptiert werden?
? Verjährung?
? A hat ja alle Zählerstände immer angegeben, wenn die keine Rechnung schicken ?

Danke

Hallo,

die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB).
Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 195)

Die Forderung für das Jahr 2002 ist demnach verjährt.

Grüße
Mara

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