Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL)

Guten Tag,

es gibt ja Dienstleistungen vom Arzt die nicht von den Krankenkassen bezahlt werden, die sogennanten Individuellen Gesundheitsleistungen kurz IGEL.

Patient A musste vor einiger Zeit solch eine Dienstleistung in Anspruch nehmen. Es ging um einen vorbeugenden Allergietest wegen der bevorstehenden Ausbildung. Patient A wurde von dem Hautarzt darauf aufmerksam gemacht, dass diese Leistung nicht von den Krankenkassen übernommen wird. Patient A hat sich jedoch nicht schriftlich dazu bereitserklärt das er selbst die Rechnung übernimmt. Eigentlich ist diese Maßnahme notwendig, damit der Patient A die Rechnung auch bezahlen muss. Der Arzt hat dem Patienten A jedoch nichts zum Unterschreiben gegeben.
Muss Patient A jetzt seine Rechnung zahlen?

Hallo,

ja, der Patient muss zahlen.
Der Arzt hat den Allergietest auf Verlangen des Patienten durchgeführt. Einer schriftlichen Vereinbarung hierzu bedarf es nicht.

Falls ein Allergietest Voraussetzung für eine Ausbildung/Arbeitsvertrag ist, wäre denkbar, dass der Arbeitgeber die Kosten übernimmt.

Grüße
Mara

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]