Fax-Werbemüll verhindern?

Von: , Frage gestellt am Fr, 15. Sep 2000

Ich würde gern der Firma in meinem zweiten Rückfax ein wenig drohen, denn das erste war erfolglos. Weiß jemand ein(e/n) Paragraphen, Urteil, Webseite mit Infos, mit dem/der ich mein Anliegen unterfüttern kann? Vielen Dank! Kai

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 40 Minuten 1 hilfreich
    Re: Fax-Werbemüll verhindern?

    Hai Kai,
    ich habe in der Vergangenheit immer ein Fax zurück geschickt, in dem ich mitteilte, dass ich weder ein Angebot angefordert habe noch weitere unbestellt zugesandte Angebote wünsche. Und wenn weitere unerwünschte Faxangebote eingehen würden, so würde ich gerichtliche Schritte einleiten.

    Das erwies sich als sehr wirkungsvoll. Kurz und knapp schreiben. Ein Zweizeiler genügt.

    Es gibt auch Gerichtsurteile dazu, aber die habe ich mir nie raussuchen müssen.

    Gruß

    Dagmar

  2. Antwort von nach 3 Stunden 2 hilfreich
    Keine Werbung!

    Hallo Kai,

    falls Du Deinen Wunsch durch ein Urteil untermauern willst, bitte schön:

    Bei Fax-Werbung:

    OLG Oldenburg, 1 U 101/97
    Ohne Einverständnis des Empfängers unzulässig, es sei denn:
    Wenn zwischen Absender und Empfänger eine Geschäftsverbindung besteht oder der Absender annehmen darf, dass der Adressat die Faxwerbung wünscht. Nie aber gegen den Willen des Empfängers.

    Bei eMail-Werbung:

    LG Traunstein, 2 HK O 3755/97
    Keine Werbung per e-mail ohne vorherige Erlaubnis des Beworbenen.
    Es ist widrigenfalls unzulässig für eigene Werbezwecke die Betriebsmittel des Beworbenen zu verbrauchen.

    Grundsätzlich:

    Natürlich kannst Du Dich auch in die sogenannte Robinson-Liste eintragen lassen (DDV Robinson-Liste, Postfach 1401, 71243 Ditzingen, Tel. 07156 - 951010). Allerdings werden sich an Dein "ich will verdammt noch mal keine Werbung" nur die Firmen halten, die in einem bestimmten Verband organisiert sind, dessen Namen ich mir aber dummerweise nie merken kann.

    Beste Grüße

    Tessa

  3. Antwort von nach 3 Stunden 3 hilfreich
    Re: Fax-Werbemüll verhindern?

    Hi Kai,
    Das Europäische Parlament und der Europarat haben in der Richtlinie 97/66/EG vom 15.12.97 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatspähre im Bereich der Telekommunikation in Art. 12 Abs. 1 bestimmt, dass u.a. die Verwendung von Telefax für Werbezwecke nur bei vorheriger Einwilligung der Teilnehmer gestattet werden darf.
    Es gibt dazu ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH GR 96,208).
    Außerdem ist dieser Verstoß auch ein Wettbewerbsverstoß im Sinne des § 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).
    Gruß,
    Francesco

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