Hallo Kai,
falls Du Deinen Wunsch durch ein Urteil untermauern willst, bitte schön:
Bei Fax-Werbung:
OLG Oldenburg, 1 U 101/97
Ohne Einverständnis des Empfängers unzulässig, es sei denn:
Wenn zwischen Absender und Empfänger eine Geschäftsverbindung besteht oder der Absender annehmen darf, dass der Adressat die Faxwerbung wünscht. Nie aber gegen den Willen des Empfängers.
Bei eMail-Werbung:
LG Traunstein, 2 HK O 3755/97
Keine Werbung per e-mail ohne vorherige Erlaubnis des Beworbenen.
Es ist widrigenfalls unzulässig für eigene Werbezwecke die Betriebsmittel des Beworbenen zu verbrauchen.
Grundsätzlich:
Natürlich kannst Du Dich auch in die sogenannte Robinson-Liste eintragen lassen (DDV Robinson-Liste, Postfach 1401, 71243 Ditzingen, Tel. 07156 - 951010). Allerdings werden sich an Dein "ich will verdammt noch mal keine Werbung" nur die Firmen halten, die in einem bestimmten Verband organisiert sind, dessen Namen ich mir aber dummerweise nie merken kann.
Beste Grüße
Tessa