Moin zusammen,
kann mir jemand kurz pi mal Daumen sagen, wie hoch die Gebühren eines Anwaltes (für den Schuldner) in etwa sein werden, wenn er für einen Gläubiger eine Mahnung schreibt, bei einer Forderung von etwa 100 EUR?
Besten Dank,
Markus
Moin zusammen,
kann mir jemand kurz pi mal Daumen sagen, wie hoch die Gebühren eines Anwaltes (für den Schuldner) in etwa sein werden, wenn er für einen Gläubiger eine Mahnung schreibt, bei einer Forderung von etwa 100 EUR?
Besten Dank,
Markus
1,3 Gebühr gem. § 13 RVG für Streitwert von 100,- Euro: 32,50 Euro
1,3 Gebühr gem. § 13 RVG für Streitwert von 100,- Euro: 32,50
Euro
Richtig!
Genauer:
32,50 - 1,3 Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG)
06,50 - Pauschale für Post und Telekommunikation (Nr. 7002 VV RVG)
06,24 - eventuell Umsatzsteuer,wenn Gläubiger nicht vorsteureabzugsberechtigt