belästigung durch uringeruch

hallo, familie f hat in der zeitung eine ausschreibung für einen bahnhofskiok in einen kleinen ort gelesen. sie bewerben sich und bekommen den kiosk von der stadt. seit 2000 wird der kiosk von familie f betrieben. die neue nachbarín beschwert sich über uringeruch an einer hausecke bei der stadt. diese schickt einen beamten raus, der zur familie f sagt das die genehmigung zum bierverkauf entzogen wird, wenn die familie f nicht dafür sorgt das keiner mehr wild uriniert.

meine frage, ist familie f dafür verantwortlich? es gibt keine öffentliche toiletten. und kann die stadt wirklich den bierverkauf verbieten?

danke schon mal für die antworten.

Ich kenne nicht die Rechtsgrundlagen aus dem Stegreif, aber hier in der Stadt wird in solchen Fällen wie folgt gehandelt:

Nachbarn beschweren sich über den Uringeruch (meist sind sie aber neidisch über den Umsatz/Gewinn) > Stadt (= Bezirksausschuß) fordert den Betreiber auf Unterlassung auf, obwohl der Betreiber nicht der Verursacher ist(!) > falls keine Besserung erfolgt und sich die Nachbarn weiterhin beschweren, wird der Kiosk geschlossen bzw. verlegt/umgesiedelt

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