Hallo,
folgender Fall liegt vor: Eine Frau X kündigt einer Freundin Y die
Freundschaft in einem Brief, der auch einige heftige Äußerungen
enthält. Der Inhalt bezieht sich allgemein auf den Zustand von Y, die
von einem Mann gewollt schwanger geworden ist, der keine Perspektive
bieten kann: noch nie gearbeitet, nur gekifft, die eigene Mutter
geschlagen, oft randaliert. In diesem Zusammenhange fielen
Äußerungen, dass die schwangere Freundin Y mit der Wahl dieses Mannes
sich nun zu den Asozialen stellt und das Kind 50% genetischer Abfall
wäre. X hatte schon früher zu Y gesagt, dass sie bloß kein Kind mit
ihm kriegen solle, weil er zu Gewalttätigkeiten neigt.
Da bei der Y eine Risikoschwangerschaft vorliegt, wird X nun
vorgeworfen, einen Abgang zu provozieren und sollte es eine Trennung
des Paares oder einen Abgang geben, dann würde sie dafür noch mehr
Schmerzensgeld zahlen müssen.
Ist das rechtens? Im Grunde handelt es sich doch um ehrliche Worte
einer ehemaligen Freundin?
Vielen Dank für Hinweise.
Hey,
also soweit mir es bekannt ist, klar kann man dinge sagen die auch härter sind, aber falls diese beschuldigungen (unter anderem mögliche Beleidigungen) nicht stimmen, sieht es für die Freundin die beleidigt hat schlecht aus. Ein Kind als Abfall zu bezeichnen ist schon mal meiner Meinung zu 100 % ein grosses Eigentor gewesen, den dies ist eine klare Beleidigung. Schmerzensgeld weiss ich nicht ob da was raus kommt, wenn man den Aufwand sich ansieht. Aber Strafrechtlich könnte da was auf die Freundin die Beleidigt hat kommen.
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Hi Nele,
wenn die Äußerungen vor Zeugen gefallen sind, dann steht es der Beleidigten frei, deshalb zu klagen. Wegen einer eventuellen Fehlgeburt aber Schmerzensgeld einklagen zu wollen liegt an der Grenze zum Schwachsinn. Das ginge noch nicht mal, wenn sich der Verursacher einer Fehlgeburt - zB durch einen Verkehrsunfall oder Ähnliches - dingfest machen ließe.
Wo die Grenze zwischen gut gemeintem Rat und Beleidigung liegt, lässt sich aus der Ferne eh nicht beurteilen. Ich weiß nur eines: Der schlechteste Rat ist der unerbetene.
Gruß Ralf
Schmerzensgeld wegen Beleidigung?
Aber Strafrechtlich könnte da was
auf die Freundin die Beleidigt hat kommen.
ach ja - worauf stützt sich die Klage?
ED
Hallo!
ach ja - worauf stützt sich die Klage?
§ 185 StGB?
Aber bei Beleidigung wird der Staatsanwalt wohl gern das öffentliche Intersse an der Strafverfolgung ablehnen und auf den Privatklageweg verweisen. Und dann sieht man sich erstmal vorm Schiedsmann oder vor der Schiedsfrau wieder und redet über alles und wenn man Glück hat ist das spätestens dann erledigt und kümmert kein Gericht mehr.
Gruß,
Florian.
hallo Florian,
§ 185 StGB?
und auf den Privatklageweg verweisen …
danke für Deine Ausführung; ich hatte zu später Stunde keine Lust mehr, weiter darauf einzugehen
und wenn man Glück hat ist das spätestens dann
erledigt und kümmert kein Gericht mehr.
die müssen sich mittlerweile eh um jeden Sch*** kümmern, da dier Zahl der Streithansel nicht abnimmt
mfg
ED
Hallo,
vielen Dank euch allen für die Antworten.
Mal sehen was daraus wird…
Gruß Nele