Statt Mahnung - Brief vom Anwalt

folgende Situation:

Person A ist seit ca. 2001 beim kostenfreien e-mail-anbieter X registriert.
Eines Tages ändert sich beim Login ohne Zutun, der Hintergrund; sprich: andere Farbe, mehr Möglichkeiten usw.
Person A denkt sich nichts dabei und nutz weiterhin die Standardoptionen, bis zu dem Tag, wo der Login fehlschlägt, weil eine angebliche Gebühr von 30,- fällig ist.
Ein darauffolgener Anruf von Person A beim e-mail-anbieter X klärt über die Umstände auf. Es wurde wohl ein Clubmitgliedschaft beantragt, an Tag X zu Uhrzeit Y, wo Person A jedoch ausserhalb der Reichweite eines Pcs war. Sie kann das also gar nicht beantragt haben.
Person A besteht auf sofortige Löschung der Clubmitgliedschaft und Aufhebung der entstandenen Kosten. Herr X von e-mail-anbieter Y verspricht entsprechendes Gegenkommen und schaltet den account frei, jedoch stellt Person A fest, dass der Hintergrund noch immer verändert ist, also nicht in die ursprüngliche Standardoberfläche zurückgesetzt wurde. Person A, denkt sich aber wieder nichts dabei, da sie ja die Zusage erhalten hat und der account von ihr wieder nutzbar ist.
Es vergeht einige Zeit, dann folgt Post vom Anwalt, mit der direkten Forderung für den Zahlungsausgleich zzgl. Zinsen, zzgl. Mahnspesen, zzgl. Kontoführungskosten, zzgl. Porto und natürlich die Anwaltskosten.

Person A ist nun etwas irritiert, da sie nie auch nur eine mini-kleinigkeit der sogenannten vorteile der clubmitgliedschaft nutzt, man also sehen könne, dass sie kein Interesse daran hat. Ferner hat es nie eine Mahnung gegeben. und der account, der laut Anwaltsbrief gesperrt ist, funktioniert.

Frage:
ist das rechtens, daß Person A keine Mahnung erhalten hat?
hat Person A die Möglichkeit ihrerseits Stellung zu beziehen, nach Schilderung der Situation vielleicht mit Erfolg?

rechtmäßige Forderung? - Ergänzung
bitte dringenst um mithilfe… zur obig geschilderten situation

bitte dringenst um mithilfe… zur obig geschilderten
situation

Hallo,
zu dem Fall darf und sollte hier keiner inhaltlich Stellung nehmen. (Rechtsberatungsgesetz!) Wenn Person A eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte sie sich umgehend an diese wenden. Wenn nicht, kann sie über eine kostenpflichtige Anwaltshotline gehen oder einen Internet-Anwaltsservice einschalten. Kosten: nach meiner Erfahrung um die 20 Euro. Wegen Werbeverbot nenne ich keine konkreten Services. Ggf. sollte A mal über eine Stichwortsuche in einer Suchmaschine gehen.

Freundliche Grüße, Holger Tonn

Ohne Mahnung besteht kein Verzug und deshalb keine Pflicht, die RA-
Kosten zu zahlen. I.Ü. kommt es materiellrechtlich darauf an, ob
wirksam ein Vertrag zustande gekommen ist. Das dürfte von den AGB bei
beginn der mitgliedschaft abhämgen und ob diese wirksam einbezogen
wurden…
Grüße

Torsten

PS: Das Gerede vom RechtsberG ist quack…

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