Bafög-Kindergeld

Im Bafög-Bescheid wird das anzurechnende Einkommen der Eltern genannt. Soll wohl der Unterhalt sein, mit der der Student unterstützt werden soll.
Ist hier das Kindergeld, das ja die Eltern erhalten, enthalten, oder muß es noch zum Unterhalt draufgerechnet werden?

Hallo,

Kindergeld wird seit 1999 (oder so) nicht mehr auf das Bafög angerechnet. Es muss
also

a) nicht angegeben werden
b) nicht eingerechnet werden
c) nicht bedacht werden

mfg vom

showbee

Hallo,

das ´anzurechnende Einkommen´ ist DAS Einkommen der Eltern, was als Berechnungsmaßstab für DEIN BAFöG angesetzt wird.

Die genaue Formel hab ich nicht parat, grob:

Bruttoeinommen

  • Soz.vers.beiträge etc.
  • Freibeträge (Werbungskosten) etc.
    = anzurechnendes Einkommen

D.h., du bekommst ja nicht den Höchstsatz an BAFöG, wenn deine Eltern 10000€ im Monat verdienen. Überschreiten deine Eltern die Einkommensgrenze nach BAFöG (frag bitte beim BAFöG Amt nach), wird dein BAFöG grds. im Verhältnis des Überschreitens gekürzt bzw. das Einkommen deiner Eltern als Unterstützungsmöglichkeit angerechnet.

Staatliches KiGeld bleibt unberücksichtigt!

Gruß

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