für ein paar Tipps zu diesem fiktiven Fall wäre ich sehr dankbar.
Mann A und Frau B heiraten. Zur Hochzeit erhalten sie von den Eltern von B Bargeld, sagen wir mal 5.000 €, geschenkt. Eigentlich sollten sie sich freuen, sind aber eher etwas verdutzt. Sie wissen, dass die Eltern nach der Pleite der Firma im Vorjahr, Anfang 2006 auch privat den Offenbarungseid geleistet haben. Die Eltern haben A und B sogar gewarnt, dass sie im Falle ihres Todes das Erbe unbedingt ausgeschlagen sollen. Sie arbeiten beide, müssen aber alles Geld oberhalb des Selbstbehalts abtreten. Und nun schenken sie so viel Geld. A und B haben keinen blassen Schimmer, woher das Geld kommt und wollen es ehrlich gesagt auch gar nicht wissen. Frau B freut sich sehr darüber und will das Geld in die Wohnung investieren. Unser fiktiver Mann A macht sich aber Sorgen, ob man das Geld einfach so annehmen darf. Dass A und B die (Schwieger-)Eltern nicht anzeigen müssen und werden, ist klar. Es stellen sich aber nun folgende Fragen:
Wenn rauskommt, dass die Eltern trotz Offenbarungseid Geld an ihre (Schwieger-)Kinder verschenkt haben, machen sich dann auch A und B eines Straftatbestandes schuldig und wenn ja: Wessen? Oder können sie sich auf den Standpunkt stellen, dass sie nicht wussten, woher das Geld stammt und davon ausgingen, dass es legal in den Besitz der Eltern gekommen ist?
Müssen die Kinder das Geld ggf. eigentlich zurückzahlen?
Hi Matt,
wenn ein Schuldner die eidesstattliche Versicherung abgibt, muss er seine finanziellen Verhältnisse zum Zeitpunkt dieser eV offenlegen. Nach einer eidesstattlichen Versicherung kann sich die finanzielle Situation eines Betroffenen natürlich ändern (Lottogewinn, Geschenke, Job, Partnerschaft). Er ist nicht verpflichtet, dies seinen Gläubigern von sich aus mitzuteilen oder anderen gegenüber zu rechtfertigen. Der Gläubiger kann jedoch bei Bekanntwerden der veränderten Situation eine Nachbesserung der eV beantragen. Wenn ein Schuldner also rechtmässig (!) zu Geld gekommen ist, - wessen sollte sich der Empfänger schuldig machen?
Gruss, Eva
danke für Deine Antwort. Ich habe noch eine Nachfrage.
Wenn ein
Schuldner also rechtmässig (!) zu Geld gekommen ist, - wessen
sollte sich der Empfänger schuldig machen?
Wie sähe es aber aus, wenn die beschenkten Brautleute ziemlich sicher davon ausgehen können, dass die Schenker das Geld bereits zum Zeitpunkt der EV auf einem Bankkonto in einem angrenzenden Alpenstaat hatten? Machen sich dann nur die Schenker strafbar oder auch die Beschenkten?
Wie sähe es aber aus, wenn die beschenkten Brautleute ziemlich
sicher davon ausgehen können, dass die Schenker das Geld
bereits zum Zeitpunkt der EV auf einem Bankkonto in einem
angrenzenden Alpenstaat hatten? Machen sich dann nur die
Schenker strafbar oder auch die Beschenkten?
Was ich nicht genau weiss, macht mich auch nicht heisss, gelle:wink:
oder kennt man die Kontonr.?
will hier jemand Absolution für ein schlechtes Gewissen?
Sorry, nicht von mir.
Ich kenne genug Gläubiger, deren Existenz zugrunde ging, weil sie das Ihnen zustehende Geld nicht bekommen haben. Es gibt für mich persönlich daher in hohem Masse auch einen moralischen Aspekt. Daher erwarte keine Antwort auf eine solche weitergehende Frage von mir.