Bußgeldbescheid / Halterhalftung

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
HALLO und GUTEN TAG.
Nun, gut war der Tag nicht, denn A erhielt Bußgeldbescheid, weil
das Fzg. von B (Azubi = kein Geld / auf älteres Auto lange
gespart) … (Halter = A, da günstiger) von der Polizei
kontrolliert wurde. Ergebnis: Feststellbremse durch Pol. angezogen, trotzdem konnte der Wagen geschoben/bewegt werden = Bußgeld für A UND B = 75 Euro / 99,95 Euro
UND 3 Punkte für A UND B !!!
Es wäre sehr nett, wenn jemand einen Weg aufzeichnen könnte, der A und / oder B ( oder auch XYZ )aus den Punkten raushält.
Wie auch immer: Vielen Dank schon mal für jegliche Hilfe !!!
Schönen Tag noch… Udo

Hallo, Udo!

Wenn ich das richtig verstanden habe, hat A ein Auto angemeldet, welches durch B regelmässig bewegt wird. B wurde nun von P(olizei) angehalten. Durch dummen Zufall zieht der P die Handbremse an u sie zieht nicht, da sich das Fahrzeug weiter schieben lässt. Soweit meine Zusammenfassung.

Aber ich verstehe ehrlich gesagt 2 Sachen nicht:

  1. Wie kommt P dazu, das Auto mit angezogener Handbremse zu schieben (ich habs noch nie bei ner Kontrolle erlebt, u mitm Trabi hamse mich fast wöchentlich angehalten), evtl verdammt langer Bremsweg?
  2. Wie kommt B dazu, mit nem augenscheinlich defekten Fahrzeug unterwegs zu sein? Dass je ein Bussgeldbescheid an A u B geht, ist mir klar. A ist der Halter, muss für den ordnungsgemässen Zustand des Kfz sorgen, B ist Fahrer zum Zeitpunkt der Kontrolle u muss ebenfalls dafür sorgen, dass das Fahrzeug jederzeit verkehrssicher ist.

Nun kann man spekulieren, warum die Feststellbemsen versagt haben (abgebremste Beläge infolge mangelnder Wartung, Defekt in der Bremsmechanik an sich), fakt ist jedenfalls, dass das Fahrzeug aufgrund des Defektes nicht verkehrssicher ist/war.

Und bei solch einer Gefahr für B u andere Verkehrsteilnehmer (defekte Bremsen!!!) fragst du allen Ernstes, wie man um Punkte drumrumkommt? Gar nicht! Die Strafen bei „technischen Gebrechen“ an Fahrzeugen müssten noch drastisch angehoben werden! Entweder ich habe ein Auto u muss es mir dann auch leisten können, etwas zu reparieren bzw reparieren zu lassen oder ich geh zu Fuss. Das klingt hart, is aber gerecht.

Gruss

Mutschy
PS: IANAL

Hallo Mutschy,
Danke - hast ja im Prinzip recht.
Doch, KEINE Auffälligkeiten, kein langer Bremsweg, Wagen als solches wirklich immer i.O. !!! Technisch und optisch !!! Mädchen schaut, so weit es geht, sehr gut danach. Doch: P. ist bekannt für Kontrollen bis was gefunden wird.
…ohne Quatsch…, schon oft geschehen.
Nun ja, is halt so. Vielen Dank … schönen Gruß … Udo

Hallo!

Danke - hast ja im Prinzip recht.
Doch, KEINE Auffälligkeiten, kein langer Bremsweg, Wagen als
solches wirklich immer i.O. !!! Technisch und optisch !!!
Mädchen schaut, so weit es geht, sehr gut danach. Doch: P. ist
bekannt für Kontrollen bis was gefunden wird.
…ohne Quatsch…, schon oft geschehen.
Nun ja, is halt so. Vielen Dank … schönen Gruß … Udo

IMHO ist das…voll ernst…absolut krass schwer hier so zu posten, dass es i.O aussieht!!! Sprachlich und optisch !!! Kann man KAUM lesen…so ein P…fällt schwer…,KEINERLEI Interesse A. zu geben auf P. wenn…!!! so geschrIEBEN wird !!!

Schönen…Gruß…und schönen !!! Tag !!!..noch…Florian

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Hallo Mutschy,

Hallo, Udo!

Danke - hast ja im Prinzip recht.

Nich nur im Prinzip :o(

Doch, KEINE Auffälligkeiten, kein langer Bremsweg, Wagen als
solches wirklich immer i.O. !!! Technisch und optisch !!!

Naja, sooo unauffällig kann ne versagende Feststellbremse ja nich sein. Mensch, das merkste doch als Fahrer!

Mädchen schaut, so weit es geht, sehr gut danach. Doch: P. ist
bekannt für Kontrollen bis was gefunden wird.

Na und? Bei mir hat sich die „Rennleitung“ seit 8 Jahren immer nen Wolf gesucht, aber die Handbremse angezogen u das Fahrzeug weggerollt hat noch keiner. Dann hätts auch nen Satz heisse Ohren gegeben. Mein Auto bewege nur ich. Müssen die doch nich wissen, dass auch meine Frau fahren darf *gg* Und es geht fast nichts über das Gefühl den Ordnungshütern zu zeigen, dass es auch vernünfitge Autos auf Deutschlands Strassen gibt.

…ohne Quatsch…, schon oft geschehen.
Nun ja, is halt so. Vielen Dank … schönen Gruß … Udo

Gruss

Mutschy
der ernsthafte Probleme hat, deinen Schreibstil

Hallo,

wenn B die Kosten des Haltens/ Betreibens trägt und über den Einsatz des Fahrzeugs verfügt, so wäre er auch der faktische Halter und somit alleiniger Anspruchsberechtigter der zur Verteilung anstehenden Punkte.

A wäre nur ein Mittel, um die Kosten zu senken als eingetragener Halter. Es sei denn er bewirkt eine Kfz-Steuer-Ermäßigung nach § 3a KfzSteuerGesetz…

Ralf