Person A des Geburtsjahrganges 1982 befindet sich in der Ausbildung. Wie sieht es nach den neuen Kindergeldbestimmungen aus? Wird diese Person nach Vollendung des 25. Lebensjahres weiterhin Kindergeld erhalten oder nicht? Ab welchem Geburtsjahrgang sind die Personen von der Neuregelung betroffen?
Hallo erstmal.
Eine kleine Suche unter jurablogs.com @ Kindergeld brachte folgendes hervor (zitiert nach http://www.meisen.info/index.php/steuerrecht/einkomm…)
„(…)Mit der beabsichtigten Änderung des § 32 EStG wird die Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw. kindbedingte Freibeträge für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1983 von vor Vollendung des 27. Lebensjahres auf vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgesenkt, für Kinder des Geburtsjahres 1982 auf vor Vollendung des 26. Lebensjahres.(…)“ Allerdings gibt es noch mehr zu beachten, wie z.B. das Einkommen des Kindes: wenn dieses den Freibetrag überschreitet, wird auch gekürzt. Siehe http://www.handelsblatt.com/news/Default.aspx?_p=302…
HTH
mfg M.L.