Zimmertausch in Doppelhaushälfte ohne Grundbuch

Von: , Frage gestellt am Di, 1. Aug 2006

Hallo, ich habe eine Frage zu folgendem Szenario:

Die Besitzer von jeweils einer Doppelhaushälfte, führen im Obergeschoß einen Zimmertausch durch. Mit der entsprechenden baulichen Veränderung des Zuganges. Diese Aktion erfolgte ohne Änderung des Grundbucheintrages. Ein Eigentümer stirbt. Können die Erben den anderen Eigentümer zwingen, daß der Grundbucheintag entsprechend geändert wird? Falls nicht, können die Erben darauf bestehen, daß die bauliche (und der Zimmertausch) Veränderung entsprechend dem Grundbucheintrag rückgängig gemacht wird?

Es grüßt R.F.

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Zimmertausch in Doppelhaushälfte ohne Grundbuc

    ... also Sachen gibts *wunder*!
    Steht die Doppelhaushälfte auf zwei Grundstücken oder auf einem?

    Ich habe nicht verstanden, wo das Problem liegt!
    Haben Mieter oder Eigentümer verändert und getauscht?
    Was bringt eine Rückgängigmachung?
    WAS soll(te) eigentlich im Grundbuch eingetragen werden? Je eine dingliche Dienstbarkeit?

    Wenn Du von Tausch sprichst, so hatten beiden Tauschende die gleichen Vor- und Nachteile, nein? Und sie waren sich einig. So kam also eine Vereinbarung zu stande.

    Die Frage ist nun, ob die Vereinbarung der notariellen Beurkundung unterliegt oder nicht!
    Ja, dann ist der Vertrag nichtig. Ggfs. Rückbau.
    Nein, dann wirksam. Und dann muss für den u.U. Rückbau wiederum eine neue Einigung erfolgen.

    Hmhmhm, grübel. Was ist es denn gewesen... eine Nutzungsänderung? Eine bauliche Maßnahme an dem fremden Grundstück?

    *grübel*,
    MFG, Jogi [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Zimmertausch in Doppelhaushälfte ohne Grundb

      Zur Erläuterung:
      Jede Doppelhaushäfte steht auf eigenem Grundstück und waren von den Eigentümern bewohnt. (Bis einer verstarb) Eine bauliche Merkwürdigkeit war, daß jeweils ein Zimmer im Dachgeschoß im Haus des anderen lag. (So auch im Grundbuch vermerkt, eingetragen, wie auch immer)Diese Zimmer sind getauscht worden. Ein Gutachter vertrat den Erben gegenüber nun die Meinung: Bei einem Verkauf wäre es ganz schlecht, wenn diese Veränderung nicht ins Grundbuch eingetragen (Oder gelöscht, oder verändert, irgendwas aber) würde. Es gab keinen notariellen Vertrag, lief alles nur per Handschlag.

      Gruß R.F. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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