Zimmertausch in Doppelhaushälfte ohne Grundbuch
Von: , Frage gestellt am Di, 1. Aug 2006
Hallo, ich habe eine Frage zu folgendem Szenario:
Die Besitzer von jeweils einer Doppelhaushälfte, führen im Obergeschoß einen Zimmertausch durch. Mit der entsprechenden baulichen Veränderung des Zuganges. Diese Aktion erfolgte ohne Änderung des Grundbucheintrages. Ein Eigentümer stirbt. Können die Erben den anderen Eigentümer zwingen, daß der Grundbucheintag entsprechend geändert wird? Falls nicht, können die Erben darauf bestehen, daß die bauliche (und der Zimmertausch) Veränderung entsprechend dem Grundbucheintrag rückgängig gemacht wird?
Es grüßt R.F.
