unerlaubte Warenbestellung
(Autor: B a s t е t t, Frage gestellt am Di, 1. Aug 2006)
Hallo liebe Experten,
man stelle sich folgenden fiktiven Fall vor:
eine Praktikantin in einem Versandhandel besucht eine Händlermesse.<Dort bestellt sie im Namen der Firma Waren und lässt diese zu sich nach Hause liefern.....
Die Rechnung erhält die Firma und dadurch Kenntnis von der Sache.
Wer ist geschädigt?
Wer muss wegen was Anzeige erstatten?
Hat sich die Praktikantin strafbar gemacht? Ist das Betrug?
Danke für eure Antworten
Bastett
man stelle sich folgenden fiktiven Fall vor:
eine Praktikantin in einem Versandhandel besucht eine Händlermesse.<Dort bestellt sie im Namen der Firma Waren und lässt diese zu sich nach Hause liefern.....
Die Rechnung erhält die Firma und dadurch Kenntnis von der Sache.
Wer ist geschädigt?
Wer muss wegen was Anzeige erstatten?
Hat sich die Praktikantin strafbar gemacht? Ist das Betrug?
Danke für eure Antworten
Bastett
Artikelbaum anzeigen
Re: unerlaubte Warenbestellung
(Autor: Ј ü r g e n Ј ο g i Т r а u b, Antwort nach 8 h, 16 Min)
Hallo liebe Experten,
man stelle sich folgenden fiktiven Fall vor:
eine Praktikantin in einem Versandhandel besucht eine
Händlermesse.<Dort bestellt sie im Namen der Firma Waren
und lässt diese zu sich nach Hause liefern.....
Die Rechnung erhält die Firma und dadurch Kenntnis von der
Sache.
Wer ist geschädigt?
Wer muss wegen was Anzeige erstatten?
Hat sich die Praktikantin strafbar gemacht? Ist das Betrug?
Danke für eure Antworten
Bastett
Hallo Bastett!man stelle sich folgenden fiktiven Fall vor:
eine Praktikantin in einem Versandhandel besucht eine
Händlermesse.<Dort bestellt sie im Namen der Firma Waren
und lässt diese zu sich nach Hause liefern.....
Die Rechnung erhält die Firma und dadurch Kenntnis von der
Sache.
Wer ist geschädigt?
Wer muss wegen was Anzeige erstatten?
Hat sich die Praktikantin strafbar gemacht? Ist das Betrug?
Danke für eure Antworten
Bastett
Ist denn überhaupt ein Schaden entstanden... oder könnte die Praktikantin die Ware intern bezahlen?
Sie handelte zivilrechtlich als "Geschäftsführerin ohne Auftrag" und muss die Firma so stellen, wie wenn sie auf eigenen Namen bestellt hätte.
Welchen Vorteil hat(te) denn die Praktikantin? Gewerbe-Preise? Rabatt?
Hat das Unternehmen bezahlt?
Kann es das Geld oder die Ware als Forderung realisieren?
MfG, Jogi
Re^2: unerlaubte Warenbestellung
(Autor: В a s t e t t, Antwort nach 11 h, 4 Min)
Hallo Bastett!
Ist denn überhaupt ein Schaden entstanden... oder könnte die
Praktikantin die Ware intern bezahlen?
Die Praktikantin könnte die Waren intern bezahlen, wenn Sie das Geld hätte, aber das hat sie nicht. Es handelt sich immerhin um einen 4 Stelligen Betrag.Ist denn überhaupt ein Schaden entstanden... oder könnte die
Praktikantin die Ware intern bezahlen?
Sie handelte zivilrechtlich als "Geschäftsführerin ohne
Auftrag" und muss die Firma so stellen, wie wenn sie auf
eigenen Namen bestellt hätte.
Welchen Vorteil hat(te) denn die Praktikantin? Gewerbe-Preise?
Rabatt?
Hat das Unternehmen bezahlt?
Nein
Kann es das Geld oder die Ware als Forderung realisieren?
Diese Frage verstehe ich nun leider nicht. Das Unternehmen, welches die Waren geliefert hat, müsste doch das Geld von der Praktikantin einfordern und nicht von der Firma oder?MfG, Jogi
Re^3: unerlaubte Warenbestellung
(Autor: Ј ü r g e n J o g i Τ r a u b, Antwort nach 13 h, 59 Min)
Hi nochmals!
Du hast weiter oben geschrieben:
"Dort bestellt sie im Namen der Firma Waren und lässt diese zu sich nach Hause liefern..... Die Rechnung erhält die Firma und dadurch Kenntnis von der Sache."
"Im Namen der Firma", also bekommt die Prakti die Ware und das Unternehmen die Rechnung.
Aus meiner Sicht liegt eindeutig § 678 BGB vor. Das ist kein strafrechtliches Problem, wer ist denn betrogen? Es ist doch höchstens ein "Versuch", oder nicht? Es kam doch heraus, bevor das Unternehmen bezahlte, oder nicht? Oder ist der Ruf des Uternehmens zusätzlich geschädigt.
Wie kommt es, dass eine Prakti auf einer Messe für ein Unternehmen etwas bestellen kann? Hatte sie -ggfs. durch eine Visitenkarte- einen Schein erzeugt? Warum hat der Lieferant eigentlich eine Privat-Lieferadresse akzeptiert..? War sie alleine unterwegs und ihr/e Anleiter/in war nachlässig *frechgefragt*?
Also, Du siehst, es gibt unterschiedliche Perspektiven, aus denen man heraus agumentieren kann...
Klar, schön isses nicht, ist auch arbeitsrechtlich -wenn ich Dich richtig verstehe- nicht gedeckt und problematisch. Aber muss da gleich das Strafrecht herhalten???
Dann muss sie es halt abstottern, es wird von ihrem kleinen Prakti.-Gehalt abgezogen... oder sie schickt die Ware zurück, nachdem das Unternehmen die Sache mit dem Lieferanten geklärt hat....?
MfG, Jogi
Du hast weiter oben geschrieben:
"Dort bestellt sie im Namen der Firma Waren und lässt diese zu sich nach Hause liefern..... Die Rechnung erhält die Firma und dadurch Kenntnis von der Sache."
"Im Namen der Firma", also bekommt die Prakti die Ware und das Unternehmen die Rechnung.
Aus meiner Sicht liegt eindeutig § 678 BGB vor. Das ist kein strafrechtliches Problem, wer ist denn betrogen? Es ist doch höchstens ein "Versuch", oder nicht? Es kam doch heraus, bevor das Unternehmen bezahlte, oder nicht? Oder ist der Ruf des Uternehmens zusätzlich geschädigt.
Wie kommt es, dass eine Prakti auf einer Messe für ein Unternehmen etwas bestellen kann? Hatte sie -ggfs. durch eine Visitenkarte- einen Schein erzeugt? Warum hat der Lieferant eigentlich eine Privat-Lieferadresse akzeptiert..? War sie alleine unterwegs und ihr/e Anleiter/in war nachlässig *frechgefragt*?
Also, Du siehst, es gibt unterschiedliche Perspektiven, aus denen man heraus agumentieren kann...
Klar, schön isses nicht, ist auch arbeitsrechtlich -wenn ich Dich richtig verstehe- nicht gedeckt und problematisch. Aber muss da gleich das Strafrecht herhalten???
Dann muss sie es halt abstottern, es wird von ihrem kleinen Prakti.-Gehalt abgezogen... oder sie schickt die Ware zurück, nachdem das Unternehmen die Sache mit dem Lieferanten geklärt hat....?
MfG, Jogi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Re: unerlaubte Warenbestellung
(Autor: Α n d r е a ѕ, Antwort nach 12 h, 52 Min)
Hallo auch!
Generell gilt: Wenn man Waren Bestellt, die man nicht bezahlen kann, kann das schon Betrug sein!
Wenn man Waren auf Rechnung der Firma bestellt, und zu sich nach hause liefern lasst, kann auch schon eine Unterschlagung vorliegen. Selbst wenn man Waren auf Rechnung der Firma kauft und die Rechnung auch bezahlt, kann es Ärger geben, weil es dann eine unerlaubte Vorteilnahme ist.
Bis zum nächsten mal!
Andreas
Generell gilt: Wenn man Waren Bestellt, die man nicht bezahlen kann, kann das schon Betrug sein!
Wenn man Waren auf Rechnung der Firma bestellt, und zu sich nach hause liefern lasst, kann auch schon eine Unterschlagung vorliegen. Selbst wenn man Waren auf Rechnung der Firma kauft und die Rechnung auch bezahlt, kann es Ärger geben, weil es dann eine unerlaubte Vorteilnahme ist.
Bis zum nächsten mal!
Andreas
Du kannst auf diesen Artikel nicht antworten.
Dieser Artikelbaum ist im Archiv des Experten-Forums von wer-weiss-was zum Thema "Allgemeine Rechtsfragen" archiviert. Es handelt sich um keine aktuelle Diskussion, daher kann auf die Artikel nicht mehr geantwortet werden.
Folgende Artikel könnten Dich auch interessieren:
2 ArbeitsverträgeVersteigerung von Dienstleistungen?
Praktikum im Netzwerkbereich in München
Praktikum im Netzwerkbereich in München
Eifersüchtig auf Arbeitskollegin
15 € Std. Satz, freiberufliche Grafikerin.
Praktikum im Rechnungswesen
was soll ich malen ?
ärztl. Bescheinigung
[LoSt] Gehaltsabrechnung bei Schwerbehinderung
Suche Wissensbörsen im Internet
Was bekommt ein Praktikant?
vorheriger Artikelbaum
(ins haus kommen??)
(Zimmertausch in Doppelhaushälfte ohne Grundbuch)
nächster Artikelbaum















