Re^3: unerlaubte Warenbestellung
Hi nochmals!
Du hast weiter oben geschrieben:
"Dort bestellt sie im Namen der Firma Waren und lässt diese zu sich nach Hause liefern..... Die Rechnung erhält die Firma und dadurch Kenntnis von der Sache."
"Im Namen der Firma", also bekommt die Prakti die Ware und das Unternehmen die Rechnung.
Aus meiner Sicht liegt eindeutig § 678 BGB vor. Das ist kein strafrechtliches Problem, wer ist denn betrogen? Es ist doch höchstens ein "Versuch", oder nicht? Es kam doch heraus, bevor das Unternehmen bezahlte, oder nicht? Oder ist der Ruf des Uternehmens zusätzlich geschädigt.
Wie kommt es, dass eine Prakti auf einer Messe für ein Unternehmen etwas bestellen kann? Hatte sie -ggfs. durch eine Visitenkarte- einen Schein erzeugt? Warum hat der Lieferant eigentlich eine Privat-Lieferadresse akzeptiert..? War sie alleine unterwegs und ihr/e Anleiter/in war nachlässig *frechgefragt*?
Also, Du siehst, es gibt unterschiedliche Perspektiven, aus denen man heraus agumentieren kann...
Klar, schön isses nicht, ist auch arbeitsrechtlich -wenn ich Dich richtig verstehe- nicht gedeckt und problematisch. Aber muss da gleich das Strafrecht herhalten???
Dann muss sie es halt abstottern, es wird von ihrem kleinen Prakti.-Gehalt abgezogen... oder sie schickt die Ware zurück, nachdem das Unternehmen die Sache mit dem Lieferanten geklärt hat....?
MfG, Jogi
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