Liebe Juristen,
gilt in Polen eigentlich auch die Zwei-Jahres-Garantie? Wenn jemand z. B. seinen Pkw dort umrüsten hat lassen (auf Gas, mit Zertifikat) und Probleme auftreten – muss man sich dann an die dortige Werkstatt zwecks Nachbesserung halten, oder kann man eine deutsche Werkstatt vor Ort aufsuchen und die Rechnung in Polen geltend machen?
Danke, Reinhard
Hallo
Liebe Juristen,
gilt in Polen eigentlich auch die Zwei-Jahres-Garantie?
Wir haben doch hier gar keine 2 Jahre Garantie, es sei denn der Hersteller oder Händler legt sie explizit drauf. Es gibt 6 Monate Garantie und dann 18 Monate Gewährleistung, wo der KUNDE nachweisen muss, dass der Mangel schon da war. Soweit mal bissel Aufklärung:wink:
Wie es in Polen aussieht, kann ich dir leider net sagen
Danke, Reinhard
LG
Mikesch
Hallo!
Es gibt 6
Monate Garantie und dann 18 Monate Gewährleistung
Wie es in Polen aussieht kann ich auch nicht sagen. Allerdings kann ich sagen, dass das was Du hier mit den 18 Monaten Gewährleistung und 6 Monaten Garantie schreibst, wenn man schon verbessern möchte, so nun auch nicht richtig ist.
Gruß,
Florian.
Hallo!
gilt in Polen eigentlich auch die Zwei-Jahres-Garantie?
Dass es keine gesetzliche Garantie gibt wurde ja schon beschrieben - wird auch in Polen so sein. Das Gewährleistungsrecht müsste eigentlich in Polen ebenfalls so sein, da es eine EG-Richtlinie dazu gibt. Ob und wie Polen das umgesetzt hat weiß ich aber nicht.
Wenn
jemand z. B. seinen Pkw dort umrüsten hat lassen (auf Gas, mit
Zertifikat) und Probleme auftreten – muss man sich dann an die
dortige Werkstatt zwecks Nachbesserung halten, oder kann man
eine deutsche Werkstatt vor Ort aufsuchen und die Rechnung in
Polen geltend machen?
Wenn kein Recht vereinbart wurde, wird sich diese Frage idR nach polnischem Recht richten und da kann ich nichts weiter sagen.
Gruß
Tom