Verjährungsfrist von Gutschriften

Sachverhalt:

Firma A erteilt regelmäßig Gutschriften, wenn Ware zurückgeschickt oder defekt war.

Wielang können sich diese Kunden auf diese Gutschriften berufen? Gelten bei Gutschriften hier die gleichen Verjährungsfristen wie bei Rechungen, also 3 Jahre?

Danke vorab

Hi!
Die „Einrede der Verjährung“ gilt für Forderungen. Egal woraus sich die Forderung bildet, Hauptsache sie besteht. Die Kunden haben also dann eine Forderung gegen das Unternehmen, weil Rückgabe oder Vertragsauflösung oder oder oder …

Und hierfür gelten die allgemeinen Verjährungsfristen. Ja, wie bei Rechnungen!

Btw. auch nach Ablauf der Frist kann noch bezahlt werden!!! Mann/Frau muss sich nicht auf die Einrede berufen :wink:

MfG:wink: Jogi

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Hi Jürgen,

heißt im Umkehrschluss aber dann für die Ausstellerfirma der Gutschrift, dass sie nach Ablauf der Frist eine Inanspruchnahme nicht mehr zulassen muss, richtig?

Also wenn sich Kunde B eine in 2002 erteilte Gutschrift jetzt in 2006 bei einer Bezahlung abziehen möchte, muss dass die Ausstellerfirma nicht akzeptieren, oder?

LG
wicht

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