Halter eines KFZ-Kennzeichens ermitteln

Ich möchte den Halter eines abgestellten Verkaufsanhängers gerne ermitteln.
Polizei darf das nicht ohne Schaden.
Was ist zu tuen??
reinhard

OffTopic

Ich möchte den Halter eines abgestellten Verkaufsanhängers
gerne ermitteln.
Polizei darf das nicht ohne Schaden.
Was ist zu tuen??

Einmal kräftig gegen die Rücklichter des Anhängers treten und selber anzeigen

:wink:

oha ich will Ihm doch was Gutes !!!
echt !!
Reinhard

Hallo,

Es gibt die Bestimmung (wo, das finde ich grade nicht), das Anhänger im öffentlichen Verkehrsraum nicht länger als 14 Tage ohne Sondergenehmigung geparkt werden dürfen. Daher reicht es in diesem Fall, das Ordnungsamt anzurufen, die kümmern sich drum.

Viele Grüße

André

Was ist zu tuen??

Zettel mit deiner Nr. am Fahrzeug hinterlassen…