- wurde aus dem Reisebrett hierher verwiesen -
Einem Fluggast kommt auf dem Hinflug (keine Pauschalreise) ein Gepäckstück abhanden, welches dem Fluggast erst nach 3 Tagen zugestellt wird. Dadurch entstehen dem Fluggast in diesen 3 Tagen Aufwendung, um die nötigsten Teile des Kofferinhaltes zu ersetzen.
Ich verstehe die neuen Fluggastrechte so, daß der Fluggast eine Entschädigung verlangen kann. Wie bemißt sich diese Entschädigung? Pauschbetrag pro Tag oder nach Belegen für die Einkäufe? Wo kann man dies genau nachlesen?
Gruß
Rosalee
- wurde aus dem Reisebrett hierher verwiesen -
Einem Fluggast kommt auf dem Hinflug (keine Pauschalreise) ein
Gepäckstück abhanden, welches dem Fluggast erst nach 3 Tagen
zugestellt wird. Dadurch entstehen dem Fluggast in diesen 3
Tagen Aufwendung, um die nötigsten Teile des Kofferinhaltes zu
ersetzen.
Ich verstehe die neuen Fluggastrechte so, daß der Fluggast
eine Entschädigung verlangen kann. Wie bemißt sich diese
Entschädigung? Pauschbetrag pro Tag oder nach Belegen für die
Einkäufe? Wo kann man dies genau nachlesen?
Mit dem „neuen“ Fluggastrecht hat das glaube ich nicht direkt zu tun. Schon vorher gab es diese Regelung. Die Fluggesellschaft gibt Dir genaue Auskünfte zu den Erstattungen, die sie leisten müssen. Abgerechnet wird nach Quittungen für die notwendig gewordenen Anschaffungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, den ich Dir leider im Moment nicht nennen kann. Es müsste sich um einige hundert EUro handeln.
moe.