Studiengebühren & Unterhaltspflicht

Von: , Frage gestellt am Mi, 2. Aug 2006

Person A fängt ein Studium an, bei welchem Studiengebühren der Universität verlangt werden. Die Eltern sind unterhaltspflichtig. Liegt es auch in den Pflichten der Eltern für die Studiengebühren aufzukommen?
Wo kann man die rechtliche Situation nachlesen?

Mit freundlichen Grüßen
maria

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 23 Stunden 1 hilfreich
    Re: Studiengebühren & Unterhaltspflicht

    Hallo,

    nach zu lesen u. a. hier im Forum unter "Ausbildung", da gab es auch mal einige solcher posts...

    Ansonsten sind Eltern grds. unterhaltspflichtig, d.h. für den Lebensunterhalt sowieso -wenn es wirtschaftlich gar nicht geht, zumindest die Auszahlung (Abtretung) des staatl. Kindergeldes- für den Rest müssen sie Angaben für notwendiges BAFöG leisten (Anträge).

    Es ist dabei zu beachten, dass dies nur bei einer Erstausbildung der Fall ist!

    Für notwendige Studiengebühren mußt du halt einen Bildungskredit aufnehmen.

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