Mietrecht/Wohnraumhöhe

Von: , Frage gestellt am Fr, 15. Sep 2000

Gibt es im deutschen Mietrecht eine Festlegung, welche Mindesthöhe Wohnraum im Dachgeschoß haben muß, um in die Berechnung des Quadratmeterpreises einbezogen zu werden?

Im Voraus vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 19 Stunden 3 hilfreich
    Re: Mietrecht/Wohnraumhöhe

    Hallo Stefan,
    die Fläche wird voll angerechnet, wenn Räume oder Raumteile mindestens zwei Meter hoch sind, die Fläche wird zur Hälfte angerechnet, wenn die Räume oder Raumteile zwischen ein und zwei Meter hoch sind. Räume oder Raumteile, die weniger als ein Meter hoch sind, zählen für Quadratmeterzahl nicht mit.

    Tschüss
    Merit [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!