eidesstattliche Erklärung-Was schreibt man da

Von: , Frage gestellt am Mi, 2. Aug 2006

Hallo Zusammen!
Naja, hier mal ein kurzer Abriss......
anderer Mann-Scheidung nach 11 Jahren- 2 Kinder(die Große jetzt 18 Jahre-Kontakt=0, die KLeine jetzt 16 Jahre-Kontakt=gut)-anfänglich alles mehr oder weniger gütlich. Dann hatte ich 1,5 Jahre später eine neue Beziehung und da gings los. Plötzlich beantragte die Mutter das alleinige Sorgerecht und bekam es auch nach langen hin und her. Schmutzig gelaufen. Solange ich verfügbar war und meiner Ex die Kinder abgenommen hab und mich gern um beide gekümmert habe war alles gutIch wollte dann nicht mehr. Die Kinder stehen halt unter dem Einfluß der Mutter...... Jugendämter sind meiner Meinung nach extrem parteiisch! .

Jetzt wurde die Große 18 und ich habe eine Abänderungsklage, was den Unterhalt betrifft, eingereicht. Reaktion von der Gegenseite nach 2 Monaten intensiven Schriftverkehr durch meinen Anwalt überhaupt keine.
Jetzt ist alles beim Gericht und ich soll eine Eidesstattliche Versicherung abgeben.
Weiß jemand was ich da alles aufführen muß und wie?
Freu mich auf nette Antworten.
Gruß
Sven

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Minuten 1 hilfreich
    Re: eidesstattliche Erklärung-Was schreibt man da

    Hallo, Sven, Weiß jemand was ich da alles aufführen muß und wie?
    Ich versuchs mal so nett ich kann

    einer weiß es: Dein Anwalt.

    Du hast FAQ:1129 übersehen!

    Gruß
    Eckard

    • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: eidesstattliche Erklärung-Was schreibt man d

      Ups, stimmt! Sorry! wie kann ich das ändern? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: eidesstattliche Erklärung-Was schreibt man da


    Hallo Sven,

    für die eidesstattliche Versicherung gibt es einen amtlichen Vordruck, der ausgefüllt werden muss. Darin machst Du Deine persönlichen Angaben und legst Deinen finanziellen Verhältnisse dar.
    Das heisst: Einkommen, Forderungen und Verbindlichkeiten, jeweils mit Angabe der Beträge als auch der Banken oder Gesellschaften mit Konto-/Vertrags-Nr. und Adressen. Dazu gehören also auch Bausparverträge, Lebensversicherungen, Angaben über Grund-/Wohnungseigentum.

    Das Formular erhält man vom Gerichtsvollzieher, der die Angaben dann nochmals überprüfen bzw. der auch helfen wird, falls man nicht klar kommt. Die Angaben müssen wahrheitsgemäss und vollständig sein.

    Gruss, Eva

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