Wer zahlt gerichtsverfahren?

hallo.

angenommen, A hat mit B einen kaufvertrag abgeschlossen, den B nicht erfüllen kann.
A erklärt den rücktritt vom vertrag und fordert den kaufbetrag zurück. B erklärt sich damit einverstanden, die vereinbarte rückzahlung bleibt aber aus.
A beschließt, den anspruch gegen B per zivilklage durchzusetzen. es wird also ein anwalt eingeschaltet und ein verhandlungstermin festgesetzt.
B wird das zu riskant und er erstattet nun noch vor der verhandlung den kaufbetrag.
der gegenstand der verhandlung wäre also nicht mehr gegeben.

wer trägt in dem fall die entstandenen anwalts- und gerichtskosten? A, weil er ja das verfahren angestrengt hat, oder B, weil offensichtlich davon auszugehen wäre, daß er nie gezahlt hätte, hätte A nicht den rechtsweg eingeschlagen?

gruß

michael

Hallo,

Kostenschuldner des Anwalts ist zunächst mal A. Er kann die Kosten im Wege des Verzugsschadens von B zurück holen. - Wenn er Glück hat und was zu holen ist.

Besteht eine Rechtschutzversicherung?

S

Hallo,

das weiss doch der Anwalt von A am Besten. Schließlich wird er ja auch dafür bezahlt. Wenn man es falsch macht, bleibt man auf den Kosten sitzen, aber das ist unnötig.

Wenn A die Klage einfach zurückzieht, bleibt er auf den Kosten sitzen. Im Archiv ist irgendwo ein Thread darüber, was man machen muss. Aber genau das sollte ja der Anwalt, der den Fall genauer kennt, wissen.

Gruß

Peter

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Servus!

Es gibt mehrere Möglichkeiten: B kann Anerkenntnis erklären und es ergeht Anerkenntnisurteil. Oder der Anwalt von A erklärt die Hauptsache für erledigt und es wird über die Kosten per Beschluss entschieden. Oder es wird vereinbart, dass A die Klage zurücknimmt und B alle Kosten übernimmt.

Das muss B im übrigen in jedem Fall. Nur die Höhe der Kosten hängt davon ab, wie schlau B ist.